DE │ 5. Sicherheitshinweise und Warnungen
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Fett- und Öldämpfe von Dunstab-
zugshauben können den Ventilator
und die Luftleitungen verschmutzen
und die Leistungsfähigkeit reduzieren.
Ventilator auf keinen Fall zur Förderung
fetthaltiger Luft verwenden, z. B. in
Kombination mit Dunstabzugshauben mit
Abluftbetrieb.
Alle Sicherheitshinweise beachten.
Gefahren für Kinder und
Personen mit einge-
schränkten physischen, sen-
sorischen oder psychischen
Fähigkeiten oder mangeln-
dem Wissen.
Ventilator nur
von Personen installieren, in
Betrieb nehmen, reinigen und
warten lassen, welche die
Gefahren dieser Arbeiten
sicher erkennen und
vermeiden können.
Verletzungsgefahr durch
Saugwirkung des Ventila-
tors und drehendes
Flügelrad.
Haare, Kleidung,
Schmuck etc. können in den
Ventilator eingezogen
werden, wenn Sie sich zu
nahe am Ventilator aufhalten.
Bei Betrieb unbedingt
genügend Abstand halten,
damit dies nicht passieren
kann.
Verletzungsgefahr, wenn
Fremdkörper in das Gerät
hineingesteckt werden.
Keine Gegenstände in das
Gerät stecken.
Ein nicht ordnungsgemäß einge-
bauter Ventilator kann einen nicht
bestimmungsgemäßen/unzulässigen
Betrieb verursachen.
Der Betrieb ist nur
bei korrekter Einbaulage, mit montierter
Abdeckung [4] und außenseitigem
Schutzgitter zulässig. Der Ventilator darf
nur in Betrieb genommen werden, wenn der
Berührungsschutz des Flügelrades gemäß
DIN EN ISO 13857 gewährleistet ist.
Verletzungs- und Gesundheitsgefahr
bei Veränderungen oder Umbauten
oder bei Einsatz von nicht zugelassenen
Komponenten.
Ein Betrieb ist nur mit
Original-Komponenten zulässig.
Veränderungen und Umbauten sind
unzulässig und entbinden den Hersteller
von jeglicher Gewährleistung und Haftung,
z. B. wenn das Gerät an unzulässiger
Stelle durchbohrt wird.
Verletzungsgefahr bei Arbeiten
in der Höhe.
Benutzen Sie
geeignete Aufstiegshilfen (Leitern). Die
Standsicherheit ist zu gewährleisten, die
Leiter ggf. durch eine 2. Person zu sichern.
Sorgen Sie dafür, dass Sie sicher stehen
und sich niemand unterhalb des Gerätes
aufhält.
Lebensgefahr bei Betrieb mit
raumluftabhängigen Feuerstätten
durch Kohlenstoffmonoxid.
Bei
Betrieb mit raumluftabhängiger Feuerstätte
unbedingt für eine ausreichende Zuluft-
nachströmung sorgen. Die maximal
zulässige Druckdifferenz pro Wohneinheit
beträgt 4 Pa. Die Ausführung bedarf
grundsätzlich der Zustimmung des
Bezirksschornsteinfegers.
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