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2. Sicherheit
Der Hersteller haftet nicht für Schäden aufgrund
Nichtbeachtung der Gesamtdokumentation, ins-
besondere für Schäden aufgrund Nichtbeachtung
der Betriebsanleitung.
2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
Folgende Bestimmungen vor Ausführung sämtlich-
er Tätigkeiten beachten.
Produktsicherheit
Der Motor ist nach dem Stand der Technik und
den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch sind bei seiner Verwendung
Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder
Dritter bzw. Beeinträchtigungen des Motors und
anderer Sachwerte möglich. Daher:
• Motor nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst unter Beachtung dieser An-
leitung betreiben.
• Diese Anleitung und alle mitgeltenden Doku-
mente vollständig und lesbar halten und dem
Personal jederzeit zugänglich aufbewahren.
• Jede Arbeitsweise unterlassen, die das Personal
oder unbeteiligte Dritte gefährdet.
• Bei sicherheitsrelevanter Störung Motor sofort
stillsetzen und Störung durch zuständige Person
beseitigen lassen.
• Ergänzend zur Gesamtdokumentation die
gesetzlichen oder sonstigen Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften sowie die gel-
tenden Normen und Richtlinien des jeweiligen
Betreiberlandes einhalten.
Modifikationen
Ohne die schriftliche Zustimmung des Herstellers
haftet der Hersteller nicht für vom Nutzer vorge-
nommene Eingriffe (Modifikationen) am Produkt,
wie Umbau, Veränderung, Neugestaltung usw.
Nicht mit dem Hersteller vereinbarte Modifikatio
-
nen können u.a. folgende Auswirkungen haben:
• Funktionsbeeinträchtigungen des Gerätes
oder der Anlage
• Schäden am Gerät und andere Sachschäden
• Umweltschäden
• Personenschäden bis zum Tod
Pflichten des Betreibers
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
• Motor nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst unter Beachtung dieser An-
leitung betreiben.
• Einhaltung und Überwachung sicherstellen:
- bestimmungsgemäße Verwendung
- gesetzliche oder sonstige Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften
- Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit
gefährlichen Stoffen
- geltende Normen und Richtlinien des jeweili-
gen Betreiberlandes
• Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Содержание UNIVERSALMOTOR MA II
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