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Instandhaltung
V 1.0
6
Instandhaltung
6.1
Allgemein
Die gesamte Anlage muss in regelmäßigen Abständen überprüft und gewartet werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
• Die Betriebsanleitung muss dem Wartungspersonal vorliegen und beachtet werden. Es dürfen nur
Wartungsarbeiten und –maßnahmen durchgeführt werden, die hier aufgeführt sind.
• Sämtliche Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsarbeiten an der Maschine und der Anlage müssen mit größter
Sorgfalt, an einem sicheren Arbeitsplatz und von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Es müssen
die nötigen Körperschutzmittel getragen werden. Die Maschine muss für sämtliche Arbeiten vom Stromnetz
getrennt werden. Ein unbeabsichtigtes Einschalten muss verhindert werden. Weiterhin sind bei Arbeiten in
Becken und/oder Behältern unbedingt die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach BGV/GUV einzuhalten.
• Elektrische Arbeiten an der Maschine und der Anlage müssen vom Fachmann durchgeführt werden.
• Achten Sie darauf, dass das benötigte Werkzeug und Material vorhanden ist. Ordnung und Sauberkeit
gewährleisten ein sicheres und einwandfreies Arbeiten an der Maschine. Entfernen Sie nach dem Arbeiten
gebrauchtes Putzmaterial und Werkzeug von der Maschine. Bewahren Sie sämtliche Materialien und Werkzeuge
an dem dafür vorgesehenen Platz auf.
• Betriebsmedien (z. B. Öle, Schmierstoffe, usw.) sind in geeigneten Behälter aufzufangen und vorschriftsmäßig zu
entsorgen (gem. Richtlinie 75/439/EWG und Erlasse gem. §§5a, 5b AbfG). Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten
ist eine entsprechende Schutzbekleidung zu tragen. Diese ist nach Abfallschlüssel TA 524 02 und EG-Richtlinie
91/689/EWG zu entsorgen. Es dürfen nur die vom Hersteller empfohlenen Schmiermittel verwendet werden.
Öle und Schmierstoffe dürfen nicht gemischt werden. Verwenden Sie nur Originalteile des Herstellers.
Ein Probelauf oder eine Funktionsprüfung der Maschine darf nur unter den allgemeinen Betriebsbedingungen
erfolgen!
6.2
Wartungstermine
Monatlich:
Kontrolle der Stromaufnahme und Spannung
Überprüfung der verwendeten Schaltgeräte, Dichtraumkontrolle, usw.
Halbjährlich:
Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
Sichtprüfung von Zubehör
3.000 Betriebsstunden: Optische Kontrolle bei Pumpen mit Ölsperrkammer
8.000 Betriebsstunden oder spätestens nach 2 Jahren:
Prüfung des Isolationswiderstands
Betriebsmittelwechsel Dichtungsraum/-kammer
Funktionsprüfung aller Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen.
Darüber hinaus sind die normativen Vorgaben bezüglich der Inspektion und Wartung von Hebeanlagen zu beachten.
Ölschraube
Ölschraube
Содержание Aqualift F XXL 400 litres 50 Hz Series
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Страница 61: ...61 72 V 1 0 1 1 5 3 5 4...
Страница 63: ...63 72 V 1 0 5 9 5 2 5 1...
Страница 64: ...64 72 V 1 0 6 6 1 BGV GUV 75 439 EWG AbfG 5a 5B TA 524 02 EC 91 689 EEC 6 2 3000 8000 2...
Страница 65: ...65 72 V 1 0 6 3 3 KESSEL KESSEL 0 1 3 4...
Страница 67: ...67 72 V 1 0...
Страница 68: ...68 72 V 1 0 8 8 1 5 8 2 40 8 3...
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