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8. Inspektion und Wartung
Das Kapitel „Sicherheitshinweise“
ist zu beachten!
Alle nachfolgend beschriebenen Inspek-
tions- und Wartungsarbeiten dürfen nur vom
autorisierten Fachpersonal durchgeführt
werden.
Reparaturen dürfen nur durch den Herstel-
ler vorgenommen werden.
Das Schaltgerät bedarf keiner Wartung.
Der Schwimmerschalter ist in regelmäßigen
Abständen auf Verschmutzung und Ausrich-
tung zu kontrollieren. Dabei ist auf eine scho-
nende Behandlung zu achten. Der Schwim-
merschalter kann mit einer milden Seifen-
lauge gereinigt werden.
Die Anschlussleitungen sind auf Beschädi-
gungen zu überprüfen. Sind solche erkenn-
bar, ist die Anlage sofort außer Betrieb zu
nehmen.