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8-Kanal-Empfänger HT200E
HInwEIS zum BETrIEB!
Der Frequenzbereich 868 MHz – 870 MHz ist für Hochfrequenzgeräte
industrieller, wissenschaftlicher, medizinischer, häuslicher und ähnliche
Zwecke vorgesehen (SRD Band). Beim Betrieb in diesem Frequenzbereich
kann kein Schutz vor Störungen durch die o.g. Geräte und Funkanlagen
gewährt werden. Der Anwender ist eigenverantwortlich das die
Vorschriften und Bestimmungen des Landes in dem die Steuerung
betrieben wird, eingehalten werden. Dies betrifft auch die Anwendung
in der die Steuerung eingesetzt wird.
Diese Fernsteuerung ist nur für Geräte und Anlagen zulässig, bei denen
eine Funkstörung im Sender oder Empfänger keine Gefahr für Personen
oder Sachen ergibt. Zudem sollte bei der zu steuernden Komponente
immer noch ein übergeordnetes Notaussystem welches von Hand
ausgelöst werden kann, integriert sein. Die Fernsteuerung von Geräten
und Anlagen mit erhöhtem Unfallrisiko ist verboten. Krananlagen,
gleich welcher Art dürfen mit dieser Funkfernsteuerung nicht betrieben
werden. Die Richtlinien nach ZH1/547 werden nicht erfüllt.
Diese Fernsteuerung darf nur in einem Bereich betrieben werden,
in dem ganz klar der Arbeitsbereich der zu betreibenden Anlage
einsehbar ist.
SIcHErHEITSHInwEIS lT. r&TTE: gEfaHr
Funk-Fernsteuerungen sind nur für Geräte und Anlagen zulässig, bei
denen eine Funkstörung im Sender oder Empfänger keine Gefahr für
Personen, Tiere oder Sachen ergibt oder dieses Risiko durch andere
Sicherheitseinrichtungen abgedeckt ist. Der Benutzer muss darüber
informiert werden, dass die Funk-Fernsteuerung von Anlagen mit
Unfallrisiko, wenn überhaupt, nur bei direktem Sichtkontakt zur Anlage
erfolgen darf und der Bewegungsbereich frei von Personen, Tieren
und Gegenständen ist. Handsender sind so aufzubewahren, dass eine
ungewollte Betätigung z. B. durch Kinder oder Tiere ausgeschlossen ist.