Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung
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Abfallvermeidung
Maßnahmen der Abfallvermei-
dung haben nach den Vorschriften
der Richtlinie 2008/98/EG grund-
sätzlich Vorrang vor Maßnahmen
der Abfallbewirtschaftung.
Als Maßnahmen der Abfallvermei-
dung kommen bei Elektro- und
Elektronikgeräten insbesondere
die Verlängerung ihrer Lebens-
dauer durch Reparatur defekter
Geräte und die Veräußerung funk-
tionstüchtiger gebrauchter Geräte
anstelle ihrer Zuführung zur Ent-
sorgung in Betracht.
Helfen Sie uns, Abfall zu vermei-
den, und wenden Sie sich an un-
seren Service.
Weitere Informationen enthält das
Abfallvermeidungsprogramm des
Bundes unter Beteiligung der Län-
der.
Kostenlose Altgeräte-
Rücknahme
Verbraucher haben die Möglich-
keit zur unentgeltlichen Abgabe
eines Altgeräts bei einem rück-
nahmepflichtigen Vertreiber, wenn
sie ein Neugerät der gleichen Ge-
räteart mit einer im Wesentlichen
gleichen Funktion erwerben. Die-
se Möglichkeit besteht auch bei
Lieferungen an einen privaten
Haushalt. Im Fernabsatzhandel
beschränkt sich die Möglichkeit
einer unentgeltlichen Abholung bei
Erwerb eines Neugeräts auf Wär-
meüberträger (z. B. Kühlschränke,
Luftentfeuchter), Bildschirme und
Bildschirmgeräte mit einer Bild-
schirm-Oberfläche > 100 cm² und
auf Großgeräte, bei denen min-
destens eine der äußeren Abmes-
sungen mehr als 50 cm beträgt.
Abgesehen davon können Ver-
braucher bis zu drei Altgeräte einer
Geräteart bei einer Sammelstel-
le eines Vertreibers unentgeltlich
abgeben, ohne dass dies an den
Erwerb eines Neugeräts geknüpft
ist. Allerdings darf keine der äuße-
ren Abmessungen des Altgerätes
25 cm überschreiten.
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