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3.3.8 Brennerdüse
Verschmutztes Heizöl kann die Düse verstopfen, eine Brennerstörung und unzulässige
Emissionswerte verursachen, so dass die Düse mit Düsenfilter gereinigt oder ausgetauscht
werden muss. Falls ein Austausch der Düse notwendig ist, darf nur der für die betreffende
Maschine vorgeschriebene Typ verwendet werden.
3.3.9 Heizölvorwärmer
Der Heizölvorwärmer ist Bestandteil des Düsenstockes. Bei defektem Heizölvorwärmer
Kabel im Sockel des Ölfeuerungsautomaten lösen und Vorwärmer austauschen.
3.3.10 Zündtransformator
Der Zündtransformator ist außen am Brennergehäuse befestigt.
Für den Ausbau:
Kabel im Sockel des Ölfeuerungsautomaten lösen. Zündkabel von den Zündelektroden
abziehen und Zündtransformator abschrauben.
4. Aufstellung
4.1 Standort
Die Maschine darf nicht in feuer- und explosionsgefährdeten Räumen aufgestellt
und betrieben werden.
Frostschutz:
Die Maschine ist so aufzustellen, Fernverrohrungen sind so zu verlegen und Waschplätze
so zu installieren, dass während der kalten Jahreszeit ein Einfrieren ausgeschlossen ist.
Die Maschine ist zur stationären Montage an einer massiven Wand ausgelegt.
Die ausreichende Festigkeit der Wand ist bauseits durch eine Fachperson
zu beurteilen. Reicht die Festigkeit der Wand für eine Wandmontage nicht
aus, ist die Maschine auf ein Hochgestell zu montieren. Maschinen mit
Ölzerstäubungsbrenner dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, die der örtlichen
Feuerungsverordnung bzw. den örtlichen Heizraumrichtlinien entsprechen.
Der Raum muss so bemessen und ausgestattet sein, dass eine vorschriftsmäßige
Abgasführung, Be- und Entlüftung gewährleistet sowie ordnungsgemäße Montage möglich
sind. Die Maschine und der Hauptschaltschrank sind so zu montieren, dass die Bedienung
und alle Wartungsarbeiten ungehindert durchgeführt werden können. Insbesondere ist
darauf zu achten, dass der hintere Heizschlangendeckel frei zugänglich ist und demontiert
werden kann.
Besonders zu beachten sind:
•
Rauminhalt
•
Lichte Raumhöhe
•
Mindest- Zuluftquerschnitt 410 cm²
Beispiele nach der Feuerungsverordnung für das Bundesland Hessen
•
Rauminhalt mindestens 8 m³
Содержание FOM 1024 MSE-Z
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