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DE
Bedienungsanleitung 2.00.397 - 1
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D Ü P E R T H A L S i c h e r h e i t s t e c h n i k G m b H & C o . K G
Frankenstr. 3
63791 Karlstein, Deutschland
Version März 2022
1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Abluftüberwachungseinheit mit Ventilator und Aktivkohlefilter dient zur
Entlüftung von Sicherheitsschränken oder Chemikalienschränken, welche mit
einem Abluftanschluss ausgestattet sind. Die abgesaugte Luft wird durch zwei-
stufige Filterung gereinigt und danach in die Umgebungsluft zurückgeführt.
Die Einheit kann für die Absaugung einer großen Anzahl von Chemikalien
genutzt werden. Die Liste im Anhang der Betriebsanleitung führt die Stoffe
auf, für welche eine ausreichende Filterleistung gewährleistet werden kann.
Falls Stoffe gefiltert werden sollen, die nicht in der Liste enthalten sind, muss
die Filterwirkung vor Inbetriebnahme durch DÜPERTHAL bestätigt werden.
Nehmen Sie bei Fragen zum Einsatz gern Kontakt zur Beratung auf.
Das Produkt muss außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen aufgestellt
werden. Es darf nur für die Absaugung von Sicherheitsschränken verwendet
werden, deren Innenraum maximal als Ex-Zone 2 definiert wurde. Es dürfen
nur brennbare Stoffe der Temperaturklassen T1 - T4 sowie der Gas- bzw.
Explosionsgruppen
II
A und
II
B abgesaugt werden. Informationen zu den
Temperaturklassen und Gasgruppen finden Sie in den jeweiligen Sicherheits
-
datenblättern.
Das Produkt ist nur geeignet für Gasströme, die keine Partikel und Fremdstoffe
transportieren. Keinesfalls darf beim Einsatz der Einheit eine EX-Atmosphäre
entstehen.
Es dürfen nur Stoffe abgesaugt werden, durch die die PPs-Saugmuffe, der
PVC-Saugschlauch, die Filter und der Ventilator nicht beeinträchtigt werden.
Die entsprechende Stoffliste kann vom Hersteller in digitaler Form zur Verfü
-
gung gestellt werden.
Vorsicht
Jede Verwendung, die andersartig als das oben Beschriebene ist, ist
verboten, kann zu gefährlichen Situationen, bis hin zur Lebensgefahr,
Schäden an Anlage und Sachwerten führen und lässt die Gewähr-
leistung und die Haftung für das Produkt seitens seines Herstellers
und Vertreibers erlöschen.
Verboten ist insbesondere der Einsatz der Einheit für Stoffe,
deren Abluft nicht in den Arbeitsraum zurückgeführt werden
darf, z. B. krebserzeugende, keimzellmutagene und reprodukti
-
onstoxische Stoffe
(§ 10 Gefahrstoffverordnung)
.
Die Einheit kann mit verschiedenen Typen von Aktivkohlefilter, welche
dieselben Abmessungen haben, verwendet werden. Vergewissern
Sie sich, dass der eingesetzte Filter der richtige für die vorgesehene
Verwendung
entsprechend der Stoffliste im Anhang
ist.
! ! !
Filter ohne eigene Markierung = Standardfilter für AX/A B E K HG
! ! !
Filter mit gelber Markierung = Sonderfilter für bestimmte Säuren
! ! !
Filter mit roter Markierung
= Sonderfilter für AX/A K incl. Isobutan
1.3 Arbeitssicherheit
Bei Montage und Betrieb sind die national jeweils geltenden Regeln und
Vorschriften zur Lagerung von Gefahrstoffen, die Norm ISO 13857 sowie alle
weiteren anwendbaren gesetzlichen Vorschriften stets zu beachten.
Vor der Inbetriebnahme hat der Anwender unter Berücksichtigung der zu la-
gernden Stoffe eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Bei Rückführung
der Abluft in den Arbeitsraum ist darauf zu achten, dass die gültigen
Arbeitsplatzgrenzwerte nicht überschritten werden.
Aktuelle Informatio-
nen zu den Arbeitsplatzgrenzwerten können Sie beispielsweise im jeweiligen
Sicherheitsdatenblatt, den Stoffdatenbanken GESTIS oder ECHA (European
Chemicals Agency) oder den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS-