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Bedienungsanleitung 2.00.397 - 1
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D Ü P E R T H A L S i c h e r h e i t s t e c h n i k G m b H & C o . K G
Frankenstr. 3
63791 Karlstein, Deutschland
Version März 2022
kument (s. Anhang) mit Datum, Beschreibung, Namenskürzel und Unterschrift
vermerkt werden. Richten Sie sich dabei nach den internen Anweisungen zur
Dokumentation des Betreibers der Überwachungseinheit.
Sollte der Filter so stark verschmutzt sein, dass eine Reinigung nicht mehr
möglich ist, muss der Filter sofort gewechselt werden. Das Wechseln muss auf
dem Kontroll- und Wechseldokument mit Datum, Beschreibung, Namenskürzel
und Unterschrift vermerkt werden.
Kontrolle der Filterstufe 2 (Aktivkohlefilter)
Ziehen Sie den Aktivkohlefilter vorsichtig heraus. Die Überwachung des Ver
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schmutzungsgrades des Filters kann nur über die Kontrolle des Gewichtes
erfolgen. Das Anfangsgewicht ist als Referenzwert auf dem Filter vermerkt. Das
aktuelle Gewicht des Filters muss mit einer ausreichend genauen Feinwaage
bestimmt werden. Überschreitet das Gewicht des Filters 130 % des Anfangsge-
wichtes nicht, sind keine weiteren Schritte nötig. Sollte das Gewicht 130 % des
Anfangsgewicht überschreiten, müssen beide Filterstufen gewechselt werden.
Das Gewicht des nicht gewechselten Filters oder der Wechsel muss schriftlich
mit Hilfe des Berichts im Anhang dokumentiert werden, wenn die internen An-
weisungen des Betreibers der Überwachungseinheit es verlangen.
3.5.10 Wechsel der Filter (jährlich)
Vorsicht
Während des Wechselns der Filter ist stets darauf zu achten, dass
die Raumluft und eventuell in der bauseitigen Anlage vorhandene
Lüftungsaggregate, die der Überwachungs- und Filtereinheit nach-
geschaltet sind, nicht kontaminiert werden.
Wichtig
Die neuen Filter müssen, sofern sie nicht sofort nach Erwerb verbaut
werden, trocken und sauber gelagert und vor Verschmutzungen und
Beschädigungen geschützt werden.
Alle 12 Monate signalisiert die Abluftüberwachung, dass die verwendeten Filter
zwingend gewechselt werden müssen. Um die Filter zu wechseln muss der
Deckel des Filterfaches entfernt werden. Auf dem Deckel des Filterfaches finden
Sie Informationen über die Filterstufen und die Art der eingesetzten Filter.
Darunter sind die beiden Filterstufen sichtbar. Die Filter sind beschriftet und so
leicht identifizierbar. Informationen wie Auslieferdatum und eventuell Gewicht
sind auf den Filtern ebenfalls angebracht.
Wichtig
Es dürfen nur Originalfilter verwendet werden, die vom Hersteller
bzw. Vertreiber der Überwachungseinheit freigegeben sind. Das
Einsetzen anderer Filter führt zum Erlöschen der Haftung und der
Gewährleistung für das Produkt seitens Hersteller und Vertreiber.
Hinweis
Beide Filter müssen mindestens einmal jährlich gewechselt werden.
Es ist sinnvoll, beide stets gleichzeitig zu wechseln. Das Hauptaugen-
merk sollte dabei auf intervallgemäßem Wechsel, wie von der Einheit
gemeldet, des Aktivkohlefilters liegen, da dieser der Hauptfilter der
Einheit ist. Sollte ausnahmsweise einmal der Partikelfilter früher oder
später als der Aktivkohlefilter gewechselt werden, weil er früher oder
später unbehebbar verschmutzt ist, so ist der außerintervallgemäße
Wechsel gesondert zu dokumentieren.
Für die intervallgemäße
Einhaltung der weiteren Wechel der einmal außerintervallgemäß
gewechselten Filters ist der Anwender verantwortlich.
In jedem
Fall ist beim Wechsel des einen Filters auch der Zustand des anderen
Filters zu prüfen.
Wechsel der Filterstufe 1 (Partikelfilter)
Ziehen Sie den Partikelfilter vorsichtig heraus und setzen Sie einen neuen Par
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