Aak Safety
5 Kennzeichnung
5.1 Kennzeichnung der Tasche
Die Versiegelung der Tasche hat eine individuelle
Kennzeichnung und ist nachverfolgbar.
5.2 Kennzeichnung des Seils und des Abseilgeräts
Das Seil hat am oberen Knoten eine Kennzeichnung mit dem Hersteller von $martline. Dabei handelt es sich um einen Code aus
drei Buchstaben für den Monteur des Seils am Abseilgerät. Außerdem sind dort noch Monat/Jahr der Montage angegeben.
Das Seil ist am unteren Knoten mit der Nummer der allerersten Versiegelung gekennzeichnet – so wird die Nachverfolgbarkeit
bei einem Verlust der Versiegelung sichergestellt.
Am Abseilgerät sind die zuständige Behörde, der entsprechende europäische Standard sowie die Seriennummer mit dem
Herstellungsjahr und einer Chargennummer angegeben.
6 Kompatibilität
Jedes in Verbindung mit $martline verwendete Bauteil sollte eine CE-Kennzeichnung haben.
6.1 gurte
$martline kann in Verbindung mit einem Sitzgurt gemäß EN813, einen Ganzkörpergurt gemäß EN361 oder einem Rettungsgurt
gemäß EN1497 verwendet werden. Das Gerät ist gemäß Empfehlung des Herstellers am Gurt zu befestigen. Im Fall einer Selb
-
strettung ist es an einem auf der Vorderseite vorhandenen Befestigungselement anzubringen.
6.2 Verankerungen
Die Verankerungsschlinge kann an Konstruktionen ohne dauerhaft angebrachte Verankerungen verwendet werden. Die Veran-
kerungsschlinge sollte möglichst um tragende Teile der Konstruktion herum angebracht werden. Sie muss eine Mindestbe-
lastung von 10 kN aushalten. Der Karabinerhaken kann auch direkt an einem Teil der Konstruktion angebracht werden, sofern
dieser Teil einer Belastung von 10 kN gewachsen ist und keine unerwünschte Belastung des Karabinerhakens verursacht.
Spezialverankerungen müssen EN 795 entsprechen.
7 Protokoll und Dokumentation
Diese Bedienungsanleitung sollte immer beim Gerät aufbewahrt werden. Im Formular auf der letzten Seite sind alle Angaben über
die Ausrüstung einzutragen. Der Anwender hat die Daten der ersten Verwendung und aller regelmäßigen Untersuchungen oder
Reparaturen der Ausrüstung einzutragen. Der Besitzer der Ausrüstung ist für die Aktualisierung des Protokolls verantwortlich.
8 Übereinstimmungserklärung
Als Hersteller erklärt das Unternehmen Cresto AB, dass sein Produkt $martline der Richtlinie
89/686/EEC entspricht und gemäß dem europäischen Standard EN 341, Klasse D, getestet
und zugelassen worden ist.
Cresto AB ist sehr an jeglichen
Rückmeldungen der Kunden in
Bezug auf dieses Produkt interes-
siert. Besondere Bedeutung kommt
dabei Menschen zu, die dieses
Produkt im Rahmen eines Notfalls
verwendet haben. Bitte senden Sie
Ihre Kommentare an die nachs-
tehende Adresse zu Händen des
Produktleiters
Cresto AB, Lägatan 3
302 63 Halmstad
Sweden.
www.cresto.se
EC-Typenprüfung durchgeführt von:
SGS United Kingdom Ltd.
Unit 202B
Worle Parkway
Weston-super-Mare
BS22 6WA
Großbritannien (Nummer der zuständigen
Behörde: 0120).
Für die Produktion zuständige Behörde:
SP Sveriges Tekniska Forskningsinstitut
Box 857
S-50115 Borås
SCHWEDEN (Nummer der zuständigen
Behörde: 0402
Bedienungsanleitung
$martline
|
Ausgabe: 12, 12.12.2012
CE-Kennzeichnung
und zuständige
Behörde
Montagedatum
MMYY
Hersteller
Versions-
nummer
Einsatzbe-
schränkungen
Bedienungsan-
leitung lesen
Gültiger
Standard
Länge des Seils
Höchstlast
Содержание SMARTLINE
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Страница 90: ...Cresto AB Lägatan 3 302 63 Halmstad Sweden Phone 46 10 45 47 500 office cresto se www cresto se ...