Reinigungsautomat
RA 35
B, K 10
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1 Sicherheit
Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über alle wichtigen Sicherheitsaspekte.
Zusätzlich sind in den einzelnen Kapiteln konkrete Sicherheitshinweise zur Abwendung von Gefahren gegeben und mit Symbole
gekennzeichnet. Darüber hinaus sind am Gerät befindliche Piktogramme, Schilder und Beschriftungen zu beachten und in ständig
lesbarem Zustand zu halten.
Die Beachtung aller Sicherheitshinweise ermöglicht optimalen Schutz des Personals vor Gefährdungen und gewährleistet sicheren
und störungsfreien Betrieb des Gerätes.
1.1 Allgemeines
Das Gerät ist nach den derzeit gültigen Regeln der Technik gebaut und betriebssicher.
Es können jedoch von diesem Gerät Gefahren ausgehen, wenn es von nicht fachgerecht ausgebildetem Personal, unsachgemäß
oder nicht bestimmungsgemäß verwendet wird.
Jede Person, die damit beauftragt ist, Arbeiten am oder mit dem Gerät auszuführen, muss die Betriebsanleitung vor Beginn der
Arbeiten am Gerät gelesen und verstanden haben. Dies gilt auch, wenn die betreffende Person mit einem solchen oder ähnlichen
Geräten bereits gearbeitet hat oder durch den Hersteller geschult wurde.
Die Kenntnis des Inhalts der Betriebsanleitung ist eine der Voraussetzungen, Personal vor Gefahren zu schützen sowie Fehler zu
vermeiden und somit das Gerät sicher und störungsfrei zu betreiben.
Zur Vermeidung von Gefährdungen und zur Sicherung der optimalen Leistung dürfen am Gerät weder Veränderungen noch
Umbauten vorgenommen werden, die durch den Hersteller nicht ausdrücklich genehmigt worden sind.
Alle Sicherheitshinweisschilder und Bedienhinweisschilder an der Maschine sind immer in einem gut lesbaren Zustand zu halten.
Beschädigte oder unlesbar gewordene Schilder sind umgehend zu erneuern.
Die in der Betriebsanleitung angegebenen Einstellwerte bzw. -wertebereiche müssen eingehalten werden.
Dem Betreiber wird empfohlen, sich vom Personal die Kenntnisnahme des Inhalts der Betriebsanleitung nachweislich bestätigen zu
lassen.
1.2 Verantwortung des Betreibers
Diese Betriebsanleitung und die Betriebsanleitungen der verbauten Komponenten sind in unmittelbarer Umgebung des Gerätes
aufzubewahren und müssen dem Installations-, Bedienungs-, Wartungs- und Reinigungspersonal jederzeit zugänglich sein.
Das Gerät darf nur in technisch einwandfreiem und betriebssicheren Zustand betrieben werden. Sämtliche Sicherheitseinrichtungen
müssen jederzeit zugänglich sein und regelmäßig auf fehlerfreie Funktion geprüft werden.
Die Angaben zur Arbeitssicherheit beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Herstellung des Gerätes gültigen Verordnungen der
Europäischen Union. Der Betreiber ist verpflichtet, während der gesamten Einsatzzeit des Gerätes die Übereinstimmung der
benannten Arbeitssicherheitsmaßnahmen mit dem aktuellen Stand der Regelwerke festzustellen und neue Vorschriften zu
beachten. Außerhalb der Europäischen Union sind die am Einsatzort des Gerätes geltenden Arbeitssicherheitsgesetze und
regionalen Landesbestimmungen einzuhalten.
Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung sind die für den Einsatzbereich des Gerätes allgemein gültigen
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die geltenden Umweltschutzbestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Der Betreiber und das von ihm autorisierte Personal sind verantwortlich für den störungsfreien Betrieb des Gerätes sowie für
eindeutige Festlegungen über die Zuständigkeiten bei Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung des Gerätes.
Die Angaben der Betriebsanleitung sind vollständig und uneingeschränkt zu befolgen!
Der Betreiber hat darüber hinaus sicherzustellen, dass
– in einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz weitere Gefahren ermittelt werden, die sich durch die speziellen
Arbeitsbedingungen am Einsatzort des Gerätes ergeben
– in einer Betriebsanweisung gemäß Arbeitsmittelbenutzungsverordnung alle weiteren Anweisungen und Sicherheitshinweise
zusammengefasst werden, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze am Gerät ergeben.
1.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Betriebssicherheit des Gerätes ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend der Angaben in der
Betriebsanleitung gewährleistet.
Der Reinigungsautomat ist ausschließlich zur Reinigung wasser- und abriebfester Hartbodenbeläge im Innenbereich von Gebäuden
bestimmt. Zur Nassreinigung werden Schrubbbürsten/Schrubbpads und die Absaugvorrichtung eingesetzt.
Die zu reinigenden Flächen müssen eben sein und dürfen eine max. Steigung von 2% nicht überschreiten. Unebenheiten wie z. B.
Schwellen und Absätze dürfen bei der Reinigung nicht überfahren werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt auch die korrekte Einhaltung der Montage-, Betriebs-, Wartungs- und
Reinigungsanleitungen.
Jede darüber hinausgehende und/oder andersartige Verwendung des Gerätes ist untersagt und gilt als nicht
bestimmungsgemäß! Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten wegen Schäden aus
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes sind
ausgeschlossen. Für alle Schäden bei
nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
1.4 Arbeitssicherheit
Durch das Befolgen der Hinweise zur Arbeitssicherheit kann eine Gefährdung von Personen und/oder des Gerätes verhindert
werden.
Das Nichtbeachten dieser Hinweise kann eine Gefährdung von Personen und Gegenständen durch mechanische oder elektrische
Содержание RA 3 K 10
Страница 14: ...Reinigungsautomat RA 35 B K 10 14 Fig 10 A B Fig 11 Fig 12 C B A Fig 13 Fig 14 1 2 Fig 15 B Fig 15 A ...
Страница 28: ...Automatic scrubber RA 35 B K 10 28 Fig 10 A B Fig 11 Fig 12 C B A Fig 13 Fig 14 1 2 Fig 15 A Fig 15 B ...
Страница 42: ...Autolaveuse RA 35 B K 10 42 Fig 10 A B Fig 11 Fig 12 C B A Fig 13 Fig 14 1 2 Fig 15 B Fig 15 A ...
Страница 56: ...Lavasciuga pavimenti RA 35 B K 10 56 Fig 10 A B Fig 11 Fig 12 C B A Fig 13 Fig 14 1 2 Fig 15 B Fig 15 A ...
Страница 70: ...Fregadoras automáticas RA 35 B K 10 70 Fig 10 A B Fig 11 Fig 12 C B A Fig 13 Fig 14 1 2 Fig 15 B Fig 15 A ...