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Limiter X 08.01
D
Fig. 2
Fig. 3
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Grenz- und Randstreuen
Grenzstreuen nach Düngeverordnung (Fig.2):
(mit 1/2 Fahrgassenabstand)
Der angrenzende Schlag ist eine Straße oder ein Gewäs-
ser. Kein Dünger darf über die Feldgrenze hinaus gewor-
fen werden.
Damit es im Feldinnern nicht zu einer Überdüngung kommt,
muß die grenzseitige Streumenge reduziert werden. Es
ergibt sich eine geringe Überdüngung vor der Feldgrenze.
Das Grenzstreuverfahren entspricht den Anforderungen der
Düngeverordnung.
Symbol für Grenzstreuen:
Grenze
(Bach, Straße)
Grenze
(Feldrand)
Randstreuen (Fig.3):
(mit 1/2 Fahrgassenabstand)
Der angrenzende Schlag ist eine landwirtschaftlich genutz-
te Fläche. Es kann toleriert werden, daß eine geringe Men-
ge des Düngers über die Feldgrenze geworfen wird.
Die Düngerverteilung im Feldinnern liegt auch am Feldrand
immer noch nahe der Sollmenge. Eine kleine Menge Dün-
ger wird über die Feldgrenze geworfen.
Symbol für Randstreuen:
grens
(water, weg)
Grens
(perceelrand)
limite
(plan d´eau route)
limite
(bordure du champ)
Boundary
(road, water.)
Boundary
(inside the field)