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Betriebsanleitung Hydraulische Druckkraftaufnehmer
DE
ADPR1X914105.01 04/2019 EN/DE
3. Sicherheit
3.5 Personalqualifikation
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschä-
den führen.
▶
Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten nur durch
Fachpersonal nachfolgend beschriebener Qualifikation durchführen
lassen.
Elektrofachpersonal
Das Elektrofachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der landesspezifischen Vorschriften, geltenden Normen
und Richtlinien in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögli-
che Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. Das Elektrofachpersonal ist
speziell für das Arbeitsumfeld, in dem es tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten
Normen und Bestimmungen. Das Elektrofachpersonal muss die Bestimmungen der
geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung erfüllen.
3.6 Persönliche Schutzausrüstung
Anforderungen an benötigte Schutzausrüstung ergeben sich aus den
Umgebungsbedingungen am Ort der Nutzung, anderen Produkten oder der Verknüp-
fung mit anderen Produkten.
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung muss vom Betreiber zur Verfügung
gestellt werden. Der Betreiber wird durch diese Vorschläge in keinster Weise von seinen
arbeitsrechtlichen Pflichten zur Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Arbeit-
nehmer entbunden.
Die Bemessung der persönlichen Schutzausrüstung muss unter Berücksichtigung aller
Betriebsparameter des Einsatzortes erfolgen.