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Garantiebedingungen
ALLGEMEINES
Die W. Kirchhoff GmbH, Hullerweg 1, 49134 Wallenhorst (nachfolgend „Kirchhoff“
genannt) übernimmt gegenüber Verbrauchern freiwillig für Armaturen zusätzlich zur
gesetzlichen Gewährleistung, die der Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht,
eine Garantie entsprechend den nachfolgenden Bedingungen. Durch diese Garantie
werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nicht eingeschränkt
und können von diesem unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Die Garantie-
erklärung von Kirchhoff ist keine Abbedingung, Einschränkung oder sonstige Änderung
der vertraglichen oder gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers.
„Verbraucher“ ist hierbei jede natürliche Person, die Eigentümer des Produktes ist und
dieses nicht zum Zweck des Weiterverkaufs oder im Rahmen ihrer gesetzlichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit wiederverkauft oder installiert.
UMFANG DER GARANTIE
Kirchhoff garantiert seinen Kunden, sofern
sie Verbraucher sind, eine einwandfreie,
dem Zweck entsprechende Werkstoff-
beschaffenheit und Werkstoffverarbeitung
sowie den fachgerechten Zusammenbau,
die Dichtheit und eine einwandfreie Funk-
tion des Produktes.
Die Garantie gilt für Erstkäufe innerhalb
des europäischen Wirtschaftsraumes. Erst-
käufer ist der Verbraucher, welcher das
Produkt als erster zur Nutzung erwirbt.
Voraussetzung für das Eingreifen dieser
Garantieerklärung ist zunächst eine fach-
gerechte Installation und Wartung gemäß
den Betriebs-/ und Montageanweisungen
sowie den anerkannten Regeln der Technik
und die Einhaltung der Bedienungs- und
Pflegevorgaben des Produktes im weiteren
Betrieb.
Von der Garantie ausgenommen sind:
• Kartuschen, Ventile
• Schäden durch unsachgemäße Montage,
Inbetriebnahme und Behandlung
• Schäden durch Einsatz inkompatibler
Ersatzteile
• Schäden durch Außeneinflüsse wie Feuer,
Wasser, anormale Umweltbedingungen
• mechanische Beschädigungen durch
Unfall, Fall oder Stoß
• fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
• übliche Abnutzung oder Schäden in Fol-
ge von Wartungsmängeln
• Schäden in Folge von Reparaturen durch
nicht qualifizierte Personen
• Schäden durch Nichtbeachtung der
Pflegeanleitung wie z. B. unsachgemäße
Behandlung, ungenügende Pflege oder
Verwendung ungeeigneter Putzmittel
• chemische oder mechanische Einwir-
kungen während Transport, Lagerung,
Anschluss, Reparatur und Nutzung der
Armatur
GARANTIELEISTUNG
Die Garantieleistung zur fachgerech-
ten Behebung des Fehlers bezieht sich
nach unserer Wahl auf die unentgeltliche
Reparatur, die kostenlose Lieferung von
Ersatzteilen oder einer gleichwertigen
Armatur gegen Rückgabe des fehlerhaften
Teils bzw. der fehlerhaften Armatur. Sollte
der betreffende Typ nicht mehr hergestellt
werden, behalten wir uns vor, nach eige-
ner Wahl eine Ersatzarmatur aus unserem
Sortiment zu liefern, die dem zurückgege-
benen Typ so nah wie möglich kommt. Er-
setzte Armaturen oder Teile hiervon gehen
in unser Eigentum über. Die Erstattung
von Aufwendungen für Aus- und Einbau,
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