Was tun bei Gasgeruch?
– Zündquellen vermeiden z.B alle offenen
Flammen löschen, keine elektrischen Schal-
ter, Handy oder Radio im Fahrzeug betäti-
gen, Motor des Fahrzeugs nicht starten, kei-
ne Geräte betreiben, nicht rauchen
– Fenster und Türen öffnen
– Alle Personen aus dem Fahrzeug evakuieren
– Gasflaschen schließen bzw. Gaszufuhr von
außen absperren
– Die gesamte Gasanlage durch qualifiziertes
Fachpersonal überprüfen und instand setzen
lassen
– Die Gasanlage erst nach Überprüfung und
Instandsetzung wieder in Betrieb nehmen
Gefahr von Brand / Explosion beim Tan-
ken. Das Gerät darf nicht betrieben wer-
den beim Betanken:
– des Fahrzeugs,
– des Zugfahrzeugs des Caravan oder;
– anderer Geräte.
Schalten Sie das Flüssiggasgerät am Bedien-
teil aus. Sperren Sie die Gaszufuhr zum Flüs-
siggasgerät ab. Stellen Sie sicher, dass das
Flüssiggasgerät keinesfalls eingeschaltet wer-
den kann.
Reparaturen dürfen nur vom Fachmann
durchgeführt werden!
Heißes Wasser kann insbesondere für
Kleinkinder, Kinder, ältere oder gebrechli-
che Menschen gefährlich sein und zu Verbren-
nungen führen. Die Wassertemperatur ist vor
jedem Dusch- oder Badevorgang zu prüfen.
Dieses Gerät kann von Kindern ab 8 Jah-
ren und darüber sowie von Personen mit
verringerten physischen, sensorischen oder
mentalen Fähigkeiten oder Mangel an Erfah-
rung und Wissen benutzt werden, wenn sie
beaufsichtigt oder bezüglich des sicheren Ge-
brauchs des Gerätes unterwiesen wurden und
die daraus resultierenden Gefahren verstehen.
Kinder dürfen nicht mit dem Gerät
spielen.
Um eine Gefährdung durch ein unbeab-
sichtigtes Rücksetzen des Übertempe-
raturwächters zu vermeiden, darf das Gerät
nicht über eine externe Schalteinrichtung wie
beispielsweise eine Zeitschaltuhr versorgt
werden oder mit einem Stromkreis verbunden
sein, der regelmäßig durch eine Einrichtung
ein- und ausgeschaltet wird.
Der Betriebsdruck der Gasversorgung
(30 mbar) muss mit dem Betriebs-
druck des Geräts übereinstimmen (siehe
Typenschild).
Das Gerät, die Gasanlage und die Ab-
führungsleitung für die Verbrennungs-
produkte müssen durch einen anerkannten
Sachkundigen nach den nationalen Bestim-
mungen (z. B. in Deutschland gemäß dem
Arbeitsblatt DVGW G 607) oder, sofern solche
nicht bestehen, zumindest jedoch alle zwei
Jahre geprüft werden.
– Nach durchgeführten Änderungen an der
Flüssiggasanlage ist eine Dichtheitsprü-
fung von einem anerkannten Sachkundigen
durchzuführen
– Verantwortlich für die Veranlassung der
Überprüfung ist der Fahrzeughalter
Ein ungewohntes Brennergeräusch oder
Abheben der Flamme lässt auf einen De-
fekt der Gasdruck-Regelanlage schließen und
macht eine Überprüfung der Gasdruck-Regel-
anlage notwendig.
Keinesfalls Gegenstände (z.B. Spraydo-
sen, Kerzen) oder entflammbare Mate-
rialien, Flüssigkeiten, gasförmige Stoffe oder
Dämpfe in der Nähe des Geräts, im Einbau-
raum oder im Gerät selbst verwenden.
Die Verwendung chlorhaltiger Produkte
am und im Gerät ist verboten.
Für die Gasanlagen dürfen nur Gas-
druck-Regelanlagen gemäß EN 16129
(in Fahrzeugen) mit einem festen Ausgangs-
druck von 30 mbar verwendet werden. Die
Durchflussrate der Gasdruck- Regelanlagen
muss mindestens dem Höchstverbrauch aller
vom Anlagenhersteller eingebauten Geräte
entsprechen.
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