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DE
18.
Vor
der
Benutzung
dieser
Ausrüstung
muss der Zustand der Bestandteile des
gesamten Rettungssystems geprüft werden:
Anschlagpunkt, Rettungsgurtband, Verriegelung
der Befestigungselemente, Rettungsösen und
Karabinerhaken.
19.
Niemals ein Rettungsgurtband verwenden,
dessen letzte Überprüfung mehr als 12 Monate
zurückliegt. Es muss außer Betrieb genommen
werden, um jede Benutzung auszuschließen, bis
eine sachkundige befähigte Person die Benutzung
schriftlich genehmigt.
20.
Sollten Sie Zweifel hinsichtlich der Sicherheit der
Ausrüstung haben oder wenn die Ausrüstung
sichtbar nicht in einwandfreiem Zustand ist, muss
die Ausrüstung außer Betrieb genommen werden,
um jede Benutzung auszuschließen, bis Tractel
®
oder ein geschulter und befähigter Sachkundiger
sie geprüft und die erneute Benutzung schriftlich
genehmigt hat.
21.
Ein Auffanggurt ist die einzige Ausrüstung, die um
den Körper herum bei einem Absturzschutzsystem
verwendet werden kann.
22.
Vor der Benutzung dieser Ausrüstung muss
sichergestellt werden, dass der Freiraum zur
Aufprallfläche groß genug ist.
2.
Definitionen und Piktogramme
2.1.
Definitionen
„Verbindungsmittel“
: Element zur Verbindung von
Bestandteilen eines Absturzschutzsystems. Entspricht
der Norm EN 362.
„PSAgA“
: Persönliche Schutzausrüstungen gegen
Absturz.
„Auffanggurt“
:
Sicherheitsgeschirr
zum
Auffangen von Abstürzen. Besteht aus Gurten und
Befestigungselementen. Verfügt über Auffangpunkte
mit der Kennzeichnung A oder A/2.
–
Punkt A kann allein verwendet werden.
–
Punkt A/2 kann nicht allein verwendet werden,
sondern nur in Kombination mit einem anderen
A/2-Punkt. Muss EN 361 entsprechen.
„Rettungsgurtband
“: Sicherheitsgeschirr für die
Rettung, bestehend aus Gurten, Zubehörteilen,
Befestigungselementen oder anderen Elementen,
die so zusammengefügt sind, dass der Körper einer
Person während der Rettung in einer geeigneten
Position gehalten wird.
„Rettungsöse“
: Bei den Rettungsgurtbändern sind
die Rettungsösen Gurtschlaufen zum Einhängen einer
PSA zur Rettung oder eines Rettungshubgeräts.
„
Sicherheitsbeauftragter
“: Person oder Abteilung, die
für die Verwaltung und Betriebssicherheit des in diesem
Handbuch beschriebenen Produkts verantwortlich ist.
„
Befähigte Person
“: Qualifizierte Person, die mit
dem Produkt vertraut und für die in diesem Handbuch
beschriebenen und erlaubten Wartungsarbeiten
zuständig ist.
„
Mindestlast/Betriebslast
“:
Mindest-
oder
Höchstgewicht der zu rettenden Person.
„
Anschlagpunkt
“:
Ausreichend
stabiles
und
tragfähiges Element an einer festen Struktur mit
ausreichender Tragfähigkeit, an dem eine persönliche
Schutzausrüstung angeschlagen werden kann.
„
Retter
“: Hinsichtlich der Unterstützung und Rettung
von in der Höhe Verunglückten geschulte und befugte
Person.
„
Absturzschutzsystem
“:
Persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz, bestehend aus
einem Auffanggurt und einem Verbindungssystem zum
Auffangen von Abstürzen.
2.2.
Piktogramme
GEFAHR:
Am Zeilenanfang befindliche
Kennzeichnung der Anweisungen zur Vermeidung
von Verletzungen des Retters und der zu rettenden
Person, insbesondere tödlichen, schweren oder
leichten Verletzungen sowie zur Vermeidung von
Umweltschäden.
WICHTIG:
Am Zeilenanfang befindliche
Kennzeichnung der Anweisungen zur Vermeidung
einer Störung oder Beschädigung der Ausrüstungen,
die jedoch keine direkte Gefahr für das Leben
und die Gesundheit des Bedieners oder anderer
Personen darstellen und/oder wahrscheinlich keinen
Umweltschaden verursachen.
HINWEIS:
Steht am Anfang eines Abschnitts
und kennzeichnet Hinweise, welche die Effizienz oder
den Nutzen des Geräts, der Anwendung oder der
Wartung sicherstellen sollen.
ANLEITUNG:
Verpflichtung,
die
Gebrauchsanleitung zu lesen.
AUF DER KONTROLLKARTE FESTHALTEN:
Die Informationen auf der herauslösbaren Kontrollkarte
in der Mitte dieser Anleitung festhalten.