FALUN, KIRUNA II, LANDSHUT
Kaminöfen ohne selbstschließende Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen werden. Der Betrieb mit
offenem Feuerraum ist nur unter Aufsicht statthaft. Für die Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384 - 1 anzuwenden.
Der Kaminofen ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
9. Verbrennungsluft
Da Kaminöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber für
ausreichende Verbrennungsluft sorgen.
Bei abgedichteten Fenstern und Türen (z. B. in Verbindung mit Energiesparmaßnahmen) kann es sein, dass die Frischluftzufuhr nichr
mehr gewährleistet ist, wodurch das Zugverhalten des Kaminofens beeinträchtigt werden kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter
Umständen Ihre Sicherheit beeinträchtigen. Ggf. muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr, z. B. durch den Einbaueiner Luftklappe in
der Nähe des Kaminofens oder Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen oder in einen gut belüfteten Raum
(ausgenommen Heizungskeller), gesorgt werden.
Insbesondere muss sichergestellt bleiben, dass notwendige Verbrennungsluftleitungen während des Betriebes der Feuerstätte offen
sind. Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätte im selben Raum oder Raumluftverbund installiert sind, können die Funktion
des Ofens negativ beeinträchtigen (bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit
keinesfalls gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
10. Brandschutz
Abstand zu brennbaren Bauteilen und Möbeln
Zu brennbaren Bauteilen und Möbeln ist ein Mindestabstand von 15 cm nach hinten und von 20 cm seitlich einzuhalten, um
ausreichend Wärmeschutz zu gewähren.
Brandschutz im Strahlungsbereich
Im Strahlungsbereich des Sichtfensters dürfen im abstand von 80 cm keine brennbaren Bauteile und Möbel aufgestellt werden. Dieser
Abstand kann auf 40 cm verringert werden, wenn zwischen Feuerstätte und brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes
Strahlschutzblech aufgestellt wird.
Brandschutz außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind auf dem Geräteschild angegeben und dürfen nicht unterschritten
werden
Fußböden
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus
nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über
die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.
11. Ersatzteile
Es dürfen nur Ersatzteile verwendet wenden, die vom Hersteller ausdrücklich zugelassen bzw. angeboten werden. Bitte wenden Sie
sich bei Bedarf an Ihren Fachhändler.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden!
12. Hinweis bei Schornsteinbrand
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet, kann es aufgrund von Ablagerungen im Schornstein zu einem Schornsteinbrand
kommen. Verschließen Sie sofort alle Luftöffnungen am Ofen und informieren Sie die Feuerwehr. Nach dem Ausbrennen des
Schornsteines diesen vom Fachmann auff Risse bzw. Undichtigkeiten überprüfen lassen.
13. Nennwärmeleistung, Verbrennungslufteinstellungen und Abbrandzeiten
Die Nennwärmeleistung des Ofens beträgt 8,0 kW. Sie wird bei einem Mindestförderdruck von 10 Pa erreicht.
Brennstoff
Scheitholz
(Länge 25 cm, Umfäng 30 cm)
Braunkohlenbriketts
max. Aufgabemenge
2,2 kg
1,7 kg
Luftschieber
10 mm auf
auf
Abbrandszeit
ca 1.0 St
ca. 1.0 St
Bei Betreiben mit Holz soll der Regler (10mm in Richtung zu sich aussziehen) so eingestellt werden, dass die Primärluftzufuhr ganz
geschlossen, und die Sekundärluftzufuhr voll geöffnet ist.
Bei Betreiben mit Braunkohlbriketten soll der Regler (ganz ausziehen in Richtung zu sich) so eingestellt werden, dass die Zufuhr
sowohl für Primär- als auch für Sekundärluft ganz geöffnet ist.
Der Luftregler befindet sich unter Heiztür.
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