Wartung
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6.3
Entsorgung/Außerbetriebnahme
Beim Absaugen von Filtraten kommt es zu einer Kontamination der Filter- und Absauganlage und ihrer
Erfassungseinrichtungen mit gesundheitsschädlichen Partikeln.
Wird die Filter- und Absauganlage außer Betrieb genommen, muss für eine gefahrlose Demontage und
Entsorgung der Anlage selbst, sowohl auch aller evtl. kontaminierten Anbauteile Sorge getragen
werden.
Bitte beachten Sie hierzu die Sicherheitshinweise aus dem Kapitel Filterwechsel!
Bei der Entsorgung der Filter- und Absauganlage und der Erfassungseinrichtungen ist zu beachten,
dass es sich bei der gesamten Filterausstattung um Sondermüll handelt, der entsprechend der örtlichen
Vorschriften entsorgt werden muss. Je nach Kontamination in der Anlage und der Erfassungselemente
selbst müssen auch diese als Sondermüll entsorgt werden (Abfallschlüsselnummer 150202).
Beim Transport müssen alle Sicherheitshinweise aus dem Kapitel Transport beachtet werden.
RoHS II/ WEEE Konformitätserklärung
Die Richtlinie 2011/65/EU der Europäischen Union zur Beschränkung und Verwendung gefährlicher
Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten (RoHS), trat am 3. Januar 2013 in Kraft. Dabei
handelt es sich namentlich um folgende Substanzen:
•
Blei (Pb), 0,1%
•
Cadmium (Cd), 0,01%
•
Hexavalentes Chrom (CrVI), 0,1%
•
Polybromierte Biphenyle (PBB), 0,1%
•
Polybromierte Diphenylether (PBDE), 0,1%
•
Quecksilber (Hg), 0,1%
•
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), 0,1 %
•
Benzylbutylphthalat (BBP), 0,1 %
•
Dibutylphthalat (DBP), 0,1 %
•
Diisobutylphthalat (DIBP), 0,1 %
TBH GmbH erklärt hiermit, dass unserer Produkte RoHS- und REACH-konform produziert werden.
Die von TBH produzierten Geräte fallen nicht unter die in ElektroG 16.05.03 Abschnitt 1 §2 bzw. WEEE
RL 2011/65/EU Anhang IA aufgeführten Gerätekategorien und werden als b2b Geräte eingestuft. Dies
wurde durch eine Registrierung im EAR (Elektro-Altgeräteregister) bestätigt.