Dienlich ist auch die Angabe der Ursache (z.B. Baumlandung). Bedenke,
daß nicht jeder kleine Riß auf der ganzen Schirmfläche sofort auffällt. Durch Deine Angabe
sparen wir Zeit und somit auch Dein Geld. Bei größeren Schäden empfehlen wir Dir, einem eventuellen
Gesamtcheck von vornherein zuzustimmen. Es spart uns den Verwaltungsaufwand, die Zeit für eventuelle Rückfragen,
Telefonkosten usw. Würden wir nach unserem Ermessen diesen Gesamtcheck für notwendig halten,
können wir ohne diese Prüfung das Gerät nicht als flugtauglich erklären.
Der Eigentümer des Schirmes ist für den technischen Zustand des Gerätes verantwortlich. Er ist verpflichtet besonders die Leitlinien in Kap. 2 – „Hand-habung,
Lagerung und Wartung des Fluggerätes“, Kap. 3 – „Wichtige Hin-weise“ und Kap. 4 – „Lebensdauer und Kontrolluntersuchungen“ einzuhalten.
Die Benutzung des Gerätes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! Jede Haf-tung vom Hersteller und/oder Distributor ist ausgeschlossen.
Überlassung an Dritte:
Wenn man den Schirm an Dritte überlassen (veräußern) möchte, sollte man ihn beim Hersteller untersuchen lassen. Dabei ist der Eigentümer dazu verpflichtet, dieses Manual gleichzeitig mit dem Schirm zu
übergeben (man kann das Manual beim Hersteller nachbestellen, man darf es auch kopieren) ! Es wird auch empfohlen, das Flugstundenverzeichnis (wie in Kap. 5 angeführt) mindestens als Kopie dem Dritten zu
übergeben.
4.
WICHTIGE HINWEISE
Der Pilot ist verpflichtet, die Hinweise in diesem Manual einzuhalten, genauso wie die Gesetze des Landes, in dem er fliegt! Jede eigenmächtige Veränderung an dem Gleitschirm hat einen Verlust der Betriebserlaubnis zur Folge! Das Fluggerät
darf nicht für andere Verwendungen als hier spezifiziert benutzt werden. Es bedeutet z. Zt. also nur einen Hang- und/oder Windenstart.
Der Eigentümer des Schirmes ist für den technischen Zustand des Gerätes verantwortlich, er ist verpflichtet, besonders die Leitlinien in Kap. 3 – „Handhabung, Lagerung und Wartung des Gerätes“ zu beachten!
5.
LEBENSDAUER UND KONTROLLUNTERSUCHUNGEN
Die Lebensdauer ist von dem Hersteller zuerst auf drei Jahre und höchstens auf 200 Flugstunden begrenzt. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Flugstunden wahrheitsgemäß in einem Flugstundenverzeichniss zu registrieren. Als Flugzeit
ist auch das Manövrieren am Boden zu verstehen (Auslegen, Zusammenpacken, Aufzieh- und Startübungen etc.). Bei einem Windenstart ist für jede Durchführung zu der Flugzeit eine Stunde zu addieren. Die Zeit, die der
Schirm in ausgelegtem Zustand der Sonnenbestrahlung ausgesetzt wurde, ist mit einem Faktor 0,5 zu multiplizieren. Vor dem Ablauf dieser Lebensdauer-Zeit muß die Kontrolluntersuchung des Schirmes bei dem
Hersteller durchgeführt werden! Er ist berechtigt, die Lebensdauer des Schirmes zu verlängern (in der Regel um zwei Jahre). Ohne diese Kontrolle ist es verboten, mit dem Schirm weiter zu fliegen.
ńhnlich geht man bei einer Beschädigung des Schirmes vor. Es geht um Deine Sicherheit.
Viele angenehme Erlebnisse mit unserem Gerät wünscht Euch der Hersteller.
Summary of Contents for Fides 26
Page 32: ......