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SAV 244 .01 / .03 / .06 /
.07 / .10 / .11
6. BETRIEB
6. BETRIEB
Die Sicherheitshinweise aus Kapitel 2 „Sicherheit“ sind zu beachten.
GEFAHR!
Gefahr durch starkes Magnetfeld!
Für Personen mit Herzschrittmachern, implantierten, elektronischen medizini-
schen Geräten, aktiven Implantaten oder ferromagnetischen Fremdkörpern
besteht Verletzungs- und Lebensgefahr im Expositionsbereich des Magnet-
feldes.
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Mindestabstand 2 m!
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Über den Einsatz von Personen mit Herzschrittmachern, aktiven Implanta-
ten oder ferromagnetischen Fremdkörpern an Maschinen mit Spannmag-
neten muss individuell und nach ärztlichem Rat entschieden werden. Ggf.
Messungen durchführen.
■
In jedem Fall muss der Gefahrenbereich so eingegrenzt werden, dass der
Basisgrenzwert von 0,5 mT unterschritten wird.
■
Die im Expositionsbereich des Magnetfeldes gültigen Grenzwerte nach
BGV B11, Anlage 2 werden nicht überschritten.
- Spitzenwerte für Kopf oder Rumpf: 2,000 T
- Mittelwert für 8h Ganzkörperexposition: 0,212 T
- Spitzenwert für Extremitäten: 5,000 T
- Da die magnetische Sättigung für St 37 bei 1,6 – 1,9 T liegt und das
Magnetfeld im Nahbereich der Polplatte konzentriert ist, werden die
oben genannten Grenzwerte im Bereich > 10 cm nicht überschritten.
- Nach Informationen des Bayer. Landesamtes für Umwelt bzw. der Ver-
ordnung des Bundes EMFV vom 15.11.2016 ergeben sich bei magneti-
schen Gleichfeldern < 2 T keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte.
GEFAHR!
Gefahr durch starkes Magnetfeld!
Elektronische Geräte wie Computer oder Schaltgeräte können in der Nähe
der starken Magnete beschädigt werden. Der Ausfall dieser Geräte kann zu
weiteren Gefahren führen.
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Sollte durch Ausfall dieser Geräte eine Gefahr entstehen, sind diese
außerhalb des Expositionsbereiches zu platzieren.
ACHTUNG!
Sachbeschädigung!
Elektronische Geräte wie Computer oder Schaltgeräte können in der Nähe
der starken Magnete beschädigt werden.
■
Geräte außerhalb des Expositionsbereiches platzieren.
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