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2.5 INSpEKtIONSHäUFIGKEIt:
HSG müssen von einer autorisierten Fachkraft
1
oder Rettungskraft
2
) vor jedem Einsatz
inspiziert werden. Zusätzlich sollen Inspektionen durch einen Sachkundigen
3
, die nicht der Benutzer ist, und durch eine
von einem Werk autorisierte Untersuchungsstelle durchgeführt werden. Der Sachkundige sollte nach dem Inspektionsplan
(Tabelle 1) geeignete Inspektionsintervalle bestimmen. Die Inspektionspunkte sind im
„Inspektionsprotokoll“
(Tabelle 2)
aufgeführt. Die Ergebnisse der Überprüfung durch den Sachkundigen werden in das
„Inspektions- und Wartungsprotokoll“
hinten in diesem Handbuch eingetragen.
tabelle 1 - Überprüfungsplan
Art des Einsatzes
Anwendungsbeispiele
Einsatzbedingungen
Inspektionshäufigkeit
Sachkundiger
Vom Werk
autorisierte
Untersuchungsstelle
Benutzer
Unregelmäßig bis
leicht
Rettung und beengte
Räume, Fabrikwartung
Gute Lagerungsbedingungen, Einsatz
in Innenräumen oder unregelmäßig
im Freien, Raumtemperatur, saubere
Umgebungen
Jährlich
Mindestens alle 2 -
5 Jahre, jedoch nicht
mehr als die vom
Hersteller geforderten
Intervalle.
Vor jeder
Verwendung
Moderat bis schwer
Transportwesen, Bau
von Wohnhäusern,
Versorgungsindustrie,
Warenhaus
Ausreichend gute
Lagerungsbedingungen, Einsatz
in Innenräumen und ausgiebig im
Freien, alle Temperaturen, saubere
oder staubige Umgebungen
Halbjährlich
bis jährlich
Mindestens alle 1 -
2 Jahre, jedoch nicht
mehr als die vom
Hersteller geforderten
Intervalle.
Vor jeder
Verwendung
Stark bis
kontinuierlich
Kommerzielle
Bauindustrie, Öl und
Gas, Bergbau
Raue Lagerbedingungen,
verlängerter oder kontinuierlicher
Einsatz im Freien, alle
Temperaturen, schmutzige
Umgebung
Viertel- bis
halbjährlich
Mindestens jährlich,
jedoch nicht mehr als
die vom Hersteller
geforderten Intervalle
Vor jeder
Verwendung
2.6 ArrEtIErGESCHWINDIGKEIt:
Eine ungehinderte Fallstrecke sollte stets gewährleistet sein. Bei der Arbeit auf
beschränktem oder beengtem Raum kann der Körper eventuell keine ausreichende Geschwindigkeit erreichen, um im
Falle eines Absturzes eine Arretierung des HSG auszulösen. Bei Arbeiten auf beweglichem Untergrund wie Sand oder Korn
wird unter Umständen keine ausreichend hohe Fallgeschwindigkeit erreicht, um eine Arretierung des HSG herbeizuführen.
Eine Freifallstrecke ist erforderlich, damit ein definitives Arretieren des HSG gewährleistet ist.
2.7
NOrMALEr BEtrIEB:
Bei normalem Betrieb kann das Sicherungsseil beim Ausrollen verzögerungsfrei und beim
Einrollen ohne Durchhängen vollständig aus- und eingerollt werden, sofern der Arbeiter sich mit normaler Geschwindigkeit
bewegt. Im Falle eines Absturzes wird ein geschwindigkeitsmessendes Bremssystem aktiviert, das den Absturz stoppt und
einen großen Teil der entstehenden Fallenergie dämpft. Wenn ein Absturz aufgefangen wird, während das Sicherungsseil
größtenteils ausgerollt war, gewährleistet ein Reservesicherungsseilsystem oder ein Energieabsorber, dass durch die
Absturzsicherung keine zu großen Belastungen auftreten. Wurde das HSG durch einen aufgefangenen Sturz belastet, so
nehmen Sie das HSG außer Betrieb, markieren es als „UNBRAUCHBAR“ und senden es zur Reparatur an ein autorisiertes
Servicecenter. Während normaler Arbeitsvorgänge müssen plötzliche oder schnelle Bewegungen vermieden werden, da
dadurch eine Arretierung des HSGs ausgelöst werden kann.
2.8
FrEIEr FALL:
Wenn die Verankerung von oben erfolgt, begrenzt das HSG den freien Fall auf maximal 2 ft (0,6 m). Verankern
Sie das HSG zur Vermeidung großer Fallstrecken direkt über dem Arbeiter. Das Arbeiten in Bereichen, in denen sich Ihr
Sicherungsseil mit dem eines anderen Arbeiters kreuzen oder verheddern könnte, muss vermieden werden. Vermeiden Sie
das Arbeiten in Bereichen, in denen Objekte fallen und die Sicherungsleine treffen können, da dadurch das Gleichgewicht
gestört oder das Sicherungsseil beschädigt werden kann. Das Sicherungsseil darf nicht unter die Arme oder zwischen die
Beine rutschen. Das Sicherungsseil darf keinesfalls abgeklemmt, verknotet oder an der Rückziehung oder Straffung gehindert
werden. Ein Durchhängen muss vermieden werden.
Ein HSG darf nicht ohne vorherige Rücksprache mit Capital Safety
durch Anbinden eines Verbindungsmittels oder einer ähnlichen Komponente verlängert werden.
2.9 pENDELStÜrZE:
Pendelstürze treten auf, wenn der Verankerungspunkt nicht direkt über dem Absturzpunkt liegt. Beim
Aufprall auf ein Objekt bei Pendelstürzen kann es zu schweren Verletzungen oder zum Tod kommen (siehe Abbildung 3A).
Minimieren Sie Pendelstürze, indem Sie so nahe wie möglich am Verankerungspunkt arbeiten.
2.10 FALLrAUM:
Abbildung 3B zeigt den Fallraum. Der horizontale Abstand (H) und der vertikale Abstand (V) vom
Verankerungspunkt bestimmen den empfohlenen Arbeitsbereich des HSG-Absturzsicherungssystems. Ein minimaler
Fallraum (Fall Clearance, FC) von 2 m (6 Fuß) gilt für Abstürze aus einer stehenden Position, wobei das HSG direkt über der
Absturzstelle verankert ist. Abstürze aus einer knienden oder hockenden Position erfordern einen zusätzlichen Fallraum von
1 m (3 Fuß). In einer Situation, in der ein Pendelsturz auftritt, ist die gesamte vertikale Fallstrecke des Fallenden größer, als
wenn er direkt unterhalb des Verankerungspunkts abgestürzt wäre, und kann einen zusätzlichen Fallraum erfordern. In der
Tabelle in Abbildung 3 ist der minimale Fallraum (FC) aufgeführt, der unterhalb der Arbeitsebene des Benutzers, der das HSG
verwendet, für die kombinierten vertikalen und horizontalen Abstände vom Verankerungspunkt erforderlich ist, wobei der
zusätzliche Schwingbereich innerhalb des zulässigen Anwendungsbereichs liegt. „X“ kennzeichnet den horizontalen Abstand
vom Verankerungspunkt, der außerhalb des empfohlenen Anwendungsbereichs liegt.
2.11 GEFAHrEN:
Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu den
Gefahren zählen unter anderem: große Hitze, ätzende Chemikalien, korrosive Umgebungen, Hochspannungsleitungen,
explosive oder giftige Gase, bewegliche Maschinen, scharfe Kanten oder Material, das herunterfallen und den Anwender
oder das Absturzsicherungssystem treffen kann.
1 Autorisierte Fachkraft:
Eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer Absturzgefahr ausgesetzt ist.
2 Rettungskraft:
Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe technischer Rettungs- und Bergungsmittel eine Rettungs- bzw. Bergungsaktion
vornehmen.
3 Sachkundiger:
Eine vom Arbeitgeber bestimmte Person, die für die unmittelbare Beaufsichtigung, Implementierung und Überwachung des verwalteten Absturz-
sicherungsprogramms des Arbeitgebers verantwortlich ist. Diese Person kann durch Schulung und Wissen bestehende und potentielle Sturzgefahren identifizieren,
bewerten und beheben und hat die Genehmigung des Arbeitgebers, sofortige Korrekturmaßnahmen hinsichtlich solcher Gefahren zu ergreifen.
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