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6. Vorsichtsmaßnahmen
Folgende Vorsichtsmaßnahmen sind zu treffen :
- UV-Bestrahlungsgeräte vom Typ UV 1 sind dazu bestimmt, in Sonnenstudios, Kosmetiksalons und ähnlichen Einrichtung
unter der Aufsicht einer als Fachpersonal qualifizierten Person betrieben zu werden; sie dürfen nicht an die breite
Öffentlichkeit verkauft werden.
- Die Eingangsspannung muss konstant sein, da sonst die Lampe beschädigt werden könnte. Bei längerem Nichtgebrauch
der Lampe ist das Stromkabel herauszuziehen.
- Versuchen Sie auf keinen Fall, das Gerät selbst auseinanderzubauen oder zu reparieren. Für eine rasche und
ausgezeichnete Pannenhilfe nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Kundendienst von Peggy Sage auf. Sollte das
Stromkabel beschädigt sein, muss es, um jede Gefahr auszuschließen, entweder vom Hersteller selbst, seinem
Kundendienst oder einer von ihm beauftragten Reparaturdienst ausgewechselt werden.
- Personen, die nicht als Benutzer des Gerätes gelten, vor allem Kinder, dürfen sich, solange das Gerät in Betrieb ist, nicht
in seiner Reichweite aufhalten.
- Das Gerät darf nicht benutzt werden von:
• Personen unter 18 Jahren,
• Personen, die dazu neigen, Sommersprossen zu bekommen,
• Personen, deren natürliche Haarfarbe rötlich ist,
• Personen, deren Haut auffällige entfärbte Bereiche aufweist,
• Personen, die mehr als 16 Leberflecken (mit einem Durchmesser von mindestens 2 mm) am Körper haben,
• Personen, die atypische Leberflecken haben (atypische Leberflecken werden beschrieben als asymmetrische
Leberflecken mit einem Durchmesser größer als 5 mm mit unterschiedlicher Pigmentierung und unregelmäßigen
Grenzen; im Zweifelsfall sollte ein Arzt befragt werden),
• Personen, die unter Sonnenbrand leiden,
• Personen, die überhaupt nicht bräunen können oder nicht bräunen können, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen,
wenn sie der Sonne ausgesetzt sind,
• Personen, die leicht einen Sonnenbrand bekommen, wenn sie der Sonne ausgesetzt sind,
• Personen, die viele schwere Sonnenbrände in der Kindheit erlitten haben,
• Personen, die unter Hautkrebs leiden oder litten oder dafür prädisponiert sind,
• Personen, in deren Familien Hautkrebs aufgetreten ist,
• Personen, die wegen Krankheiten, die Lichtempfindlichkeit mit einschließen, in ärztlicher Behandlung sind.
• Personen, die gegen Lichtempfindlichkeit behandelt werden.
- Die UV-Exposition darf nicht größer sein als die minimale UV-Exposition, die nötig ist, um eine wahrnehmbare Hautrötung
hervorzurufen (minimale Erythemdosis (MED) einer Person). Falls eine Hautrötung (Erythem) zwischen 16h und 24h nach einer
Exposition auftritt, sollte jede weitere Exposition unterbrochen werden. Die Expositionen können eine Woche nach dem Beginn
des Expositionsprogramms fortgeführt werden.
- Vor Anwendung weiterer Bestrahlungen sollte der Arzt um Rat gefragt werden, wenn unerwartete Effekte wie
beispielsweise Jucken innerhalb von 48 h nach der ersten Bestrahlung auftreten.
- Ein Abstand von 30 Minuten muss nach 10 Minuten fortlaufender Bestrahlung unter der UV-Lampe eingehalten
werden. Mindestens 48 Stunden Abstand zwischen den ersten beiden Bestrahlungen. Maximal 200 Bestrahlungen pro
Jahr,
- Die UV-Strahlung der Sonne oder eines UV-Geräts kann irreversible Schäden an Augen und Haut verursachen,
- Diese biologischen Auswirkungen hängen von der Art und Dosis der Bestrahlung sowie von der individuellen
Hautempfindlichkeit ab.
- Nach übermäßiger Bestrahlung kann sich ein Sonnenbrand auf der Haut entwickeln. Zu häufige UV-Bestrahlung durch
die Sonne oder UV-Geräte kann zu vorzeitiger Hautalterung führen und das Risiko erhöhen, an Hautkrebs zu erkranken.
Diese Risiken erhöhen sich mit zunehmender kumulativer UV-Bestrahlung. UV-Bestrahlung in frühem Alter erhöht das
Risiko von Hautschäden im späteren Leben.
- Ungeschützte Augen können oberflächliche Entzündungen erleiden und in bestimmten Fällen kann übermäßige
Bestrahlung die Netzhaut beschädigen. Wiederholte Bestrahlungen können zu grauem Star führen.
- Bei ausgeprägter individueller Empfindlichkeit oder allergischen Reaktionen gegen ultraviolette Strahlung sollte vor
Beginn der Bestrahlung der Arzt um Rat gefragt werden.
- Die folgenden Vorsichtsmaßnahmen müssen getroffen werden:
• Die bereitgestellten Schutzbrillen müssen immer getragen werden. Kontaktlinsen oder Sonnenbrillen können eine
Schutzbrille nicht ersetzen.
• Kosmetika müssen mehrere Stunden vor der UV-Bestrahlung von der Haut entfernt werden; es dürfen keine
Sonnenschutzmittel oder Bräunungsmittel verwendet werden.
• Bestimmte Erkrankungen und die Nebenwirkungen mancher Medikamente können durch UV-Bestrahlung
verschlimmert werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Arzt.
• Vermeiden Sie Sonnenbäder und die Anwendung des Geräts an ein und demselben Tag.
• Holen Sie medizinischen Rat ein, falls Blasen oder Wunden auf der Haut erscheinen oder falls Hautveränderungen in
Form von gutartigen Melanomen auftreten..
• Schützen Sie empfindliche Hautpartien wie Narben, Tätowierungen und Genitalien vor der Strahlung.
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