55
Garantiebedingungen für den Firmenmarkt
Abilica Premium-Produkte
Die Garantie gilt für Produkte, die in Fitnessräumen aufgestellt sind, die für eine klar
begrenzte Gruppe zugänglich sind. Beispiel für eine entsprechend abgegrenzte
Nutzergruppen können die Mitglieder einer Sportmannschaft, Mitarbeiter eines
Unternehmens, Gäste eines Hotels o. ä. sein.
Die Garantie gilt nicht, wenn die Geräte in einer Umgebung aufgestellt ist, in der die
Nutzer ausschließlich für die Nutzung der Geräte bezahlen, z. B. in kleinen
Fitnessstudios.
Premium-Produkte sind für eine Nutzung von bis zu vier Stunden täglich ausgelegt.
Eine übermäßige Nutzung kann als nicht bestimmungsgemäße Verwendung
angesehen werden und zum Verlust des Reklamationsrechts und zum Verfallen der
Garantie führen.
Die maximale Gewichtsbelastung der Geräte variiert und ist in den
Produktinformationen zum jeweiligen Modell angegeben.
Die Garantie umfasst
Verschleißteile
,
Andere austauschbare Teile
sowie
Konstruktion/Rahmen
.
Als
Verschleißteile
werden Teile bezeichnet, für die bei regulärer Verwendung ein
Austausch innerhalb regelmäßiger Abstände vorgesehen ist. Dazu gehören
beispielsweise Bremsklötze, Laufrollen, Gummibänder, Einstellschrauben,
Kugellager, Leinen, Federn etc.
Für den Firmenmarkt werden mindestens sechs Monate Garantie auf diese Teile
gewährt.
Als
Andere austauschbare Teile
werden alle anderen losen Teile bezeichnet, die
das Gerät umfasst. Beispiele sind u. a. Sitzkissen, Polster, Pedale,
Trainingscomputer und weitere Elektronik. Für diese Teile gilt eine einjährige
Garantie, sofern diese keiner übermäßigen äußeren Einwirkung ausgesetzt sind.
Von dieser Kategorie ausgenommen ist der Motor für Laufbänder.
Für alle Laufbandmotoren gilt eine dreijährige Garantie, sofern
diese keiner übermäßigen äußeren Einwirkung oder unnötigem
Verschleiß aufgrund von mangelnder Wartung ausgesetzt sind.
Mit
Konstruktionsteilen/Rahmen
werden die Hauptbestandteile
des Trainingsgeräts bezeichnet, d. h. die Stahlkonstruktionen und
zugehörigen Schweißnähte.
Für diese Teile umfasst die Garantieperiode mindestens zehn
Jahre. Eventuelle verlängerte Garantien/Garantien auf Lebenszeit
sind ggf. explizit für einzelne Produkte angegeben.
Die Bestimmungen gelten für Produkte, die im Abilica-Prospekt mit dem Stempel
Abilica Premium gekennzeichnet sind. Sollten Produkte ohne diesen Stempel in einer
Firmenumgebung aufgestellt werden, gilt dies als missbräuchliche Verwendung und
führt folglich zum Verlust des Reklamationsrechts.
Eventuelle Mängel an den Produkten werden indessen jederzeit gemäß den
Bestimmungen des Kaufrechts behandelt.