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Störungen, Ursachen und deren Behebung
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Warum mahlt die
Mühle keine Bohnen?
Warum dreht sich der
Quirl im Perfect Cappuccino
nicht?
Warum sammelt sich
manchmal Wasser im
Kaffeesatzbehälter?
Warum fördert die
Maschine nach Wasser-
mangel beim ersten Mal
kein Wasser?
Warum lässt sich die
Brüheinheit nicht
entnehmen?
Warum sind leichte
Gebrauchsspuren am
Gerät zu sehen?
Warum erlischt die Anzeige
„Satzbehälter voll“ nicht?
Der Bohnenbehälter ist auf Pulverbetrieb, eine undefinierte
Position oder die Entnahmeposition gestellt und somit ist
die Mühle nicht aktiviert. Stellen Sie den Bohnenbehälter
auf Bohnenbezug. Die Kaffeestärkeanzeige leuchtet und
die Mühle ist aktiviert.
Die Schnappverbindung oberhalb des Endstückes des
Perfect Cappuccino ist nicht richtig eingerastet. Drücken
Sie das Dampfrohr
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und das Endstück fest zusammen
bis die Schnappverbindung vollständig geschlossen ist.
Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie das Dampf-/Heiß-
wasserventil erst aufdrehen, wenn die Temperaturanzeige
leuchtet und das Gerät sich vollständig auf Dampf-
temperatur aufgeheizt hat.
Beim Spülen wird die Brüheinheit mit heißem Wasser
durchströmt. Beim automatischen Öffnen der Brüheinheit
fließen somit immer kleine Mengen Wasser in den Kaffee-
satzbehälter.
Es kann sein, dass sich zwischen Pumpe und Wassertank
Luft befindet. Die Pumpe versucht das neue Wasser anzu-
saugen. Dieses gelingt nicht immer beim ersten Mal.
Drücken Sie in diesem Fall erneut auf Start
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, bis die
Pumpe Wasser angesogen hat.
Die Brüheinheit ist nicht in der Grundstellung. Schließen
Sie die Servicetür, schalten Sie das Gerät ein und nach
dem Anzeigen der Betriebsbereitschaft wieder aus. Jetzt
fährt die Brüheinheit automatisch in die Grundstellung.
Dieses Gerät wurde vor Verlassen des Werkes kontrolliert
und mit Kaffee getestet. Obwohl die Maschine gründlich
gereinigt wurde, ist es möglich, dass kleinere Rückstände
im Gerät zurückbleiben. Das Gerät ist jedoch absolut
fabrikneu.
Der Satzbehälter muss mindestens 5 Sek. aus dem Gerät
gezogen sein. Dabei muss das Gerät eingeschaltet und die
Servicetür geschlossen sein.
Für dieses Gerät gewähren wir neben den
gesetzlichen Gewährleistungen eine Garantie
zu den nachstehenden Bedingungen:
1. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab
Kaufdatum. Die Garantie tritt nur in Kraft,
wenn das Kaufdatum durch Stempel und
Unterschrift des Händlers oder durch
Vorlage der Kaufquittung bestätigt ist.
2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir
unentgeltlich alle Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fabrikationsfehlern
beruhen. Die Garantieleistung erfolgt durch
Instandsetzung oder Austausch mangel-
hafter Teile oder des Gerätes. Durch die
Inanspruchnahme der Garantie verlängert
sich die Garantiezeit für das Gerät nicht.
Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum
des Herstellers über. Die Garantieleistung
erfolgt ohne Berechnung von Fracht-, Ver-
packungs- oder sonstigen Nebenkosten.
3. Von der Garantie ausgenommen sind
Mängel, die auf unsachgemäße Hand-
habung (wie z. B. Betrieb mit falscher
Stromart oder –spannung) oder Wartung
sowie dem normalen nutzungsbedingten
Verschleiß beruhen. Ebenfalls von der
Garantie ausgenommen sind Schäden,
die durch Verkalkung entstehen (regel-
mäßiges Entkalken – siehe Hinweis in der
Bedienungsanleitung – ist für einen
problemlosen Gerätebetrieb erforderlich).
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel,
die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit
des Gerätes nur unerheblich beeinträchtigen.
4. Die Garantie erlischt bei Eingreifen nicht
vom Hersteller autorisierter Dritter oder bei
Verwendung nicht originaler Ersatzteile.
5. Die Garantie ist nur in dem Land gültig, in
dem das Gerät gekauft wurde. Im Garantie-
fall wenden Sie sich bitte an den Melitta
Kundendienst oder einen autorisierten
Service- oder Fachhändler. Halten Sie die
ausgefüllte Garantiekarte, den Kaufbeleg
sowie die Gerätenummer bereit und
beschreiben Sie die Art der Beanstandung.
6. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art,
insbesondere Schadenersatzansprüche
einschließlich Folgeschäden, sind aus-
geschlossen, soweit nicht eine Haftung des
Herstellers gesetzlich zwingend vor-
geschrieben ist. Die Gewährleistungs-
ansprüche des Endabnehmers aus dem
Kaufvertrag/Rechtsverhältnis mit dem
Verkäufer werden durch diese Garantie
nicht berührt.
7. Das Gerät ist für die Nutzung im Haushalt
ausgelegt. Aus diesem Grund erlischt der
Garantieanspruch bei gewerblicher Nutzung
des Gerätes.
Melitta Garantie
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