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Aufstellung/Montage
Abnahme der Installation (bei gewerblicher/öffentlicher Verwendung):
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen daran muss die Installation
(einschließlich des elektrischen Anschlusses) durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Einmal jährlich ist eine Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Mindestens alle 4 Jahre muss eine Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen erfolgen.
• Der Lichteffekt wird mit den Montagebohrungen am Gehäuse auf der Montagefläche befestigt. Die Montage kann
hierbei stehend oder hängend erfolgen.
• Wenn Sie das Gerät an einem geeigneten Traversensystem montieren wollen, befestigen Sie zuerst den
beiliegenden Montagebügel am Gehäuse.
• Schrauben Sie dann den Lichteffekt mit dem Montagebügel am Traversensystem fest. Verwenden Sie
ausschließlich Montagematerial, das für die Montageart geeignet ist und die Last des Lichteffekts tragen kann.
• Die Montage darf niemals freischwingend erfolgen.
• Sichern Sie die Montage mit einem geeigneten Sicherheitsfangseil oder einem Fangnetz zusätzlich ab. Das
Sicherheitsfangseil bzw. das Fangnetz muss unabhängig von der Hauptbefestigung den Lichteffekt im Falle
eines Fehlers an der Hauptaufhängung halten können.
• Achten Sie darauf, dass sich der Projektionskopf des Lichteffekts frei bewegen kann, er darf nirgendwo anstoßen
oder blockiert werden können.