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DE
DEG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
und Einbauerklärung der „unvolständigen Maschine“
Erklärung in Übereinstimmung der Richtlinien: 2004/108/EG (EMC); 2006/42/EG (MD) Anlage II, Teil B
Nummer der Erklärung:
30/JET XL
Überarbeitung:
0
Sprache:
DE
Herstellername:
KING GATES S.R.L.
Adresse:
Via A. Malignani,42 - 33077 Sacile (PN) Italia
Produkttyp:
Elektromechanischer Antrieb
Modell:
JET XL
Zubehö::
Der Unterzeichnende Giorgio Zanutto erklärt in seiner Funktion als Chief Executive Officer, unter eigener Verantwortung,
dass das oben genannte Produkt den Vorschriften der folgenden Richtlinien entspricht:
• RICHTLINIE 2004/108/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND RATS vom 15. Dezember 2004 bezüglich der
Annäherung der Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten, was die elektromagnetische Verträglichkeit betrifft und die Richt-
linie 89/336/EWG aufhebt und zwar gemäß den folgenden harmonisierten Normen: EN 61000-6-2:2005; EN 61000-6-
3:2007 + A1:2011.
Außerdem entspricht das Produkt folgender Richtlinie, entsprechend der vorgesehenen Anforderungen für die „unvoll-
ständige Maschinen“:
• Richtlinie 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATS vom 17. Mai 2006 über die Risikobeurtei-
lung und Risikominderung und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Überarbeitung)
– Hiermit wird erklärt, dass die entsprechenden technischen Unterlagen in Übereinstimmung mit Anlage VII B der
Richtlinie 2006/42/EG ausgefüllt wurden und folgende essenzielle Anforderungen eingehalten wurden: 1.1.1 - 1.1.2 -
1.1.3 - 1.2.1 - 1.2.6 - 1.5.1 - 1.5.2 - 1.5.5 - 1.5.6 - 1.5.7 - 1.5.8 - 1.5.10 - 1.5.11.
– Der Hersteller verpflichtet sich, die Informationen über die „unvollständige Maschine“ auf Nachfrage an die nationalen
Behörden weiterzuleiten, wobei die eignen Rechte des geistigen Eigentums beibehalten werden.
– Wenn die „unvollständige Maschine“ in einem europäischen Land in Betrieb genommen wird, deren offizielle Sprache
nicht der in dieser Erklärung entspricht, hat der Importeur die Pflicht, die entsprechende Übersetzung dieser Erklärung
beizulegen.
– Wir weisen darauf hin, dass die „unvollständige Maschine“ nicht in Betrieb genommen werden darf, bis die Endma-
schine, in der sie eingebaut wird, für konform erklärt wurde, entsprechend, wenn der Fall, den Vorschriften der Richtli-
nie 2006/42/EG.
Außerdem entspricht das Produkt folgenden Normen:
EN 60335-1:2012; EN 60335-2-103:2012+A11:2009
Das Produkt entspricht, auf die anwendbaren Teile begrenzt, folgenden Normen:
EN 13241-1:2003 + A1:2011; EN 12445:2002; EN 12453:2002; EN 12978:2003 + A1:2009.
Sacile, Dicembre 10 2015
Giorgio
Zanutto
(Chief Executive Officer