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Keyline S.p.A.
NINJA LASER
Man. cod. B409927FG
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WARTUNG, ENTSORGUNG UND
VERSCHROTTUNG
• Die illegale Entsorgung dieses Geräts oder die Entsorgung
als Siedlungsmüll wird mit Sanktionen bestraft, die von
der einschlägig gültigen nationalen Gesetzgebung vorge-
sehen sind.
• Entsprechend der einschlägig gültigen nationalen Gesetz-
gebung kann dieses Gerät nicht als Siedlungsmüll entsorgt
werden. Demnach ist dieses Gerät nach Beendigung seines
Lebenszyklus, nachdem alle für eine korrekte Entsorgung
notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, einer Müll-
sammelstelle für aus privaten Haushalten stammende
Elektro- und Elektronikaltgeräte zuzuführen. Wenden Sie
sich an die Sammelstellen Ihrer Wohngemeinde, die Ihnen
Funktionalität, Zugänglichkeit und Angemessenheit der
Mülltrennsysteme versichern und es den Endnutzern und
Vertreibern ermöglichen, den am Gemeindegebiet anfal-
lenden Müll kostenlos zurückzugeben.
9.4.1
Verpackungsentsorgung
Die Verpackung der Schlüsselfräsmaschine für den Transport ist
Karton, kann also als Verpackung recycelt werden.
Bei der Entsorgung muss sie als hausmüllähnlicher Abfall betrach-
tet werden und ist somit in den Papiercontainern zu entsorgen.
Die Schutzumhüllungen der Maschine sind hingegen aus Poly-
mermaterial, das hausmüllähnlicher Abfall ist und somit in den
entsprechenden Entsorgungsanlagen entsorgt werden muss.