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1. Eigenkontrolle
➤
Sachkundige Personen
➤
Messung der Schichtdicke von:
- Leichtflüssigkeit
- Schlamm
➤
Kontrolle der selbsttätigen Verschlusseinrichtung und der
Sonden
➤
monatlich (mindestens halbjährlich)
2. Wartung
➤
Sachkundige Personen
➤
Messung der Schichtdicke von:
- Leichtflüssigkeit
- Schlamm
➤
Kontrolle der selbsttätigen Verschlusseinrichtung und der
Sonden
➤
Entleerung und Reinigung, falls nötig, Reinigung der
Probenahmeschacht
➤
Kontrolle des Betriebstagebuches
➤
halbjährlich (mindestens jährlich)
3. Generalinspektion
➤
Qualifizierte Stelle - fachkundige Personen
➤
Komplettentleerung und Reinigung
➤
Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen
Betrieb, mindestens aber:
• Sicherheit gegen den Austritt von Leichtflüs-
sigkeiten aus der Abscheideanlage bzw. den
Schachtaufbauten (Überhöhung).
• Baulicher Zustand und Dichtheit des Abscheiders.
• Zustand der Einbauteile und der elektrischen Ein-
richtungen.
• Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung.
• Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnun-
gen im Betriebstagebuch.
• Entsorgungsnachweise der entnommenen Stoffe.
• Erforderliche Zulassungen und Unterlagen.
Wird die Abscheideanlage zur Behandlung von gewerblichem
Abwasser oder Abwasser aus der Reinigung von Fahrzeugen
verwendet, sind zusätzlich folgende Punkte zu prüfen:
• Tatsächlicher Abwasseranfall (Herkunft, Menge,
Inhaltsstoffe, Reinigungsmittel, Betriebsstoffe, Ver-
meidung stabiler Emulsionen).
• Bemessung, Eignung und Leistungsfähigkeit der
Abscheideanlage.
➤
Vor der Inbetriebnahme, dann alle 5 Jahre.
BITTE BEACHTEN SIE:
➤
Bedienungsvorschriften sind in der Nähe des Abscheiders
anzubringen.
➤
Der Entsorgungsvorgang ist genau nach Anweisung durch-
zuführen.
➤
Die Entsorgung der Abscheideanlage nur von zu ge lassenen
Entsorgungsunternehmen durchführen lassen.
➤
Unfallverhütungsvorschriften beachten!
➤
Bei Arbeiten am geöffneten Abscheider besteht absolu-
tes RAUCHVERBOT wegen Bildung explosionsfähiger
Gas-Luftgemische.
Sachkundige Personen:
Als „sachkundig“ werden Personen des Betreibers oder beauf-
tragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer
Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen
Erfahrungen gewährleisten, dass sie Eigenkontrollen und War-
tungen an Abscheideanlagen sachgerecht durchführen können.
Fachkundige Personen:
Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängi-
ger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen, die
nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Be-
trieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideanlagen im hier
genannten Umfang sowie die gerätetechnische Ausstattung zur
Prüfung von Abscheideanlagen verfügen.
7. Wartung