
Grenzwertgeber GWG - Typ GWD - Heft 2
Artikel-Nr. 15 382 71 c
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GEWÄHRLEISTUNG
Wir gewähren für das Produkt die ordnungsgemäße Funktion und Dichtheit
innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums. Der Umfang unserer
Gewährleistung richtet sich nach § 8 unserer Liefer- und
Zahlungsbedingungen.
TECHNISCHE ÄNDERUNGEN
Alle Angaben in dieser Montage- und Bedienungsanleitung sind die Ergebnisse der
Produktprüfung und entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand sowie dem Stand der
Gesetzgebung und der einschlägigen Normen zum Ausgabedatum. Änderungen der
technischen Daten, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Alle Abbildungen dienen
illustrativen Zwecken und können von der tatsächlichen Ausführung abweichen.
FUNKTIONSPRÜFUNG
Nach der elektrischen Installation und im
Rahmen wiederkehrender Prüfungen ist die
Funktion des GWG mit einem Prüfgerät zu
kontrollieren und zu dokumentieren. Eine
jährliche Funktionsprüfung wird empfohlen,
diese kann bei einem Füllvorgang des Tanks /
Batterietanksystems in Verbindung mit GWG
und der Abfüllsicherung am
Straßentankfahrzeug vorgenommen werden.
Siehe BEDIENUNG!
Grenzwertgeber sind Sicherheitseinrichtungen und als solche mindestens alle 10 Jahre auf
Funktion zu prüfen. Diese Funktionsprüfung beinhaltet auch eine Prüfung der Abschaltung
und der Reaktionszeit (≤ 1,5 s) durch Eintauchen in Flüssigkeit. Die Prüfung ist mit einem
geeigneten Prüfgerät durchzuführen. Die Prüfung ist zu dokumentieren. Ist die ermittelte
Reaktionszeit
>
1,5 s, ist der GWG unverzüglich auszutauschen.
Wiederkehrende FUNKTIONSPRÜFUNG
Die Sicherheitseinrichtung(en) wurde(n) einer wiederkehrenden
FUNKTIONSPRÜFUNG unterzogen und arbeitete(n)
zu diesem Zeitpunkt störungsfrei.
Ort, Datum
Fachbetrieb (Stempel, Unterschrift)