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AUFBEWAHRUNG
WARNUNG:
Niemals kleine Kinder mit dem Gerät oder seinen Bauteilen spielen
lassen.
Wenn Sie das Gerät längere Zeit nicht benutzen wollen, dann nehmen Sie den
Kessel von der Basis des Gerätes, ziehen Sie den Netzstecker aus der Steckdose und
lassen Sie das Gerät abkühlen, bevor Sie das Gerät reinigen und zur Aufbewahrung
wegstellen. Niemals das Gerät unbeaufsichtigt lassen, wenn der Stecker in der Steckdo-
se steckt, um eine Gefährdung durch Elektrizität und Feuer zu vermeiden.
Bewahren Sie das Gerät und alle Bauteile an einem trocknen, sauberen und frostfreien
Ort auf, an dem die Bauteile vor direktem Sonnenlicht geschützt und
für kleine Kinder
unzugänglich
sind. Stellen Sie das Gerät zur Aufbewahrung auf eine saubere, feste
Unterlage, von der es nicht herunterfallen kann.
Niemals das Gerät am Deckel oder Netzkabel halten, um es zu bewegen. Behandeln
Sie das Netzkabel mit besonderer Vorsicht. Niemals das Netzkabel knicken, quetschen
oder verknoten. Niemals am Netzkabel ziehen oder reißen. Legen Sie keine schwe-
ren, harten Gegenstände auf oder in das Gerät oder die Bauteile. Verwenden Sie die
Bauteile und Zubehöre des Gerätes niemals für andere Geräte oder zu einem anderen
Zweck als in diesem Heft beschrieben.
Zur Aufbewahrung können Sie das Netzkabel locker in die Kabelaufwicklung im Boden
der Basis einlegen.
ENTSORGUNGSHINWEISE
Gerät und Verpackung müssen entsprechend den örtlichen Bestimmungen zur
Entsorgung von Elektroschrott und Verpackungsmaterial entsorgt werden. Infor-
mieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrem örtlichen Entsorgungsunternehmen.
Entsorgen Sie elektrische Geräte nicht im Hausmüll, nutzen Sie die Sammel-
stellen der Gemeinde. Fragen Sie ihre Gemeindeverwaltung nach den Standorten der
Sammelstellen. Wenn elektrische Geräte unkontrolliert entsorgt werden, können während
der Verwitterung oder durch die Müllverbrennung gefährliche Stoffe in Grundwasser und
Luft und damit in die Nahrungskette gelangen und die Flora und Fauna können auf Jah-
re vergiftet werden. Wenn Sie das Gerät durch ein neues ersetzen, ist der Verkäufer
gesetzlich verpflichtet, das alte mindestens kostenlos zur Entsorgung entgegenzunehmen.