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III
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen am Gerät arbeiten zu lassen,
die
-
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallver-
hütung vertraut und in die Handhabung des Gerätes eingewiesen sind
-
das Kapitel „Sicherheitsvorschriften“ und die Warnhinweise in dieser
Bedienungsanleitung gelesen, verstanden und durch ihre Unterschrift
bestätigt haben
-
entsprechend den Anforderungen an die Arbeitsergebnisse ausgebildet
sind.
Das sicherheitsbewußte Arbeiten des Personals ist in regelmäßigen Abstän-
den zu überprüfen.
Verpflichtungen
des Betreibers
Alle Personen, die mit Arbeiten am Gerät beauftragt sind, verpflichten sich,
vor Arbeitsbeginn
-
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhü-
tung zu befolgen
-
das Kapitel „Sicherheitsvorschriften“ und die Warnhinweise in dieser
Bedienungsanleitung zu lesen und durch ihre Unterschrift zu bestätigen,
daß sie diese verstanden haben und befolgen werden.
Vor Verlassen des Arbeitsplatzes sicherstellen, daß auch in Abwesenheit
keine Personen- oder Sachschäden auftreten können.
Verpflichtungen
des Personals
Selbst- und
Personenschutz
Beim Schweißen setzen Sie sich zahlreichen Gefahren aus, wie z.B.:
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Funkenflug, umherumfliegende heiße Metallteile
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augen- und hautschädigende Lichtbogenstrahlung
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schädliche elektromagnetische Felder, die für Träger von Herzschrittma-
chern Lebensgefahr bedeuten
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elektrische Gefährdung durch Netz- und Schweißstrom
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erhöhte Lärmbelastung
Personen, die während des Schweißvorganges am Werkstück arbeiten,
müssen geeignete Schutzkleidung mit folgenden Eigenschaften verwenden:
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schwer entflammbar
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isolierend und trocken
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den ganzen Körper bedeckend, unbeschädigt und in gutem Zustand
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Schutzhelm
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stulpenlose Hose
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schädlichen Schweißrauch und Gase
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