75
74
DE
DE
y
Die Beurteilung von Risiken sollte den bei der
Werkzeugbenutzung entstehenden Staub und das
Potenzial des bestehenden schädlichen Staubes umfassen.
y
Die Poliermaschine oder die Rotations-, Vibrations- oder
Exzenterschleifmaschine muss zwecks Minimierung von
Staub- und Dampfemissionen so benutzt und gewartet
werden, wie es in der Bedienungsanleitung empfohlen ist.
y
Der Abzug ist so einzustellen, damit in einer staubigen
Umgebung die Schändlichkeit vom Staub minimiert wird.
y
Falls es zum Entstehen von Staub oder Dämpfen
kommt, muss ihre Minderung am Emissionsort die
Priorität sein.
y
Sämtliche untrennbaren Hauptbestandteile oder
Zubehör zum Auffangen, Absaugen oder Reduzierung
von Mengen an Flugstaub oder Dämpfen müssen in
Übereinstimmung mit den Herstelleranweisungen
benutzt und gewartet werden.
y
Das Verbrauchsmaterial/Werkzeug ist so auszuwäh-
len, zu warten und auszutauschen, wie es in der
Betriebsanleitung empfohlen ist, damit eine unnötige
Erhöhung der Staub- oder Dämpfekonzentration ver-
mieden wird.
y
Ein Atemschutz muss in Übereinstimmung mit den
Arbeitgeberanweisungen und so angewendet werden,
wie dies durch die UVV-Vorschriften gefordert wird.
DURCH LÄRM VERURSACHTE GEFAHREN
y
Die Aussetzung zu hohen Lärmpegeln kann einen
dauerhaften, arbeitsuntauglichen Gehörverlust und
weitere Probleme verursachen, wie Tinnitus (Klingeln,
Summen, Pfeifen oder Brummen in den Ohren). Für
solche Risiken besteht daher die Notwendigkeit einer
Beurteilung von Risiken und Einleitung geeigneter
Maßnahmen zur Behandlung dieser Gefahren.
y
Geeignete Steuerarten zur Minderung von Risiken kön-
nen Maßnahmen wie Dämpfungswerkstoffe umfassen,
die das „Klingeln“ von Werkstücken verhindern.
y
Ein Gehörschutz muss in Übereinstimmung mit
den Herstelleranweisungen und UVV-Vorschriften
angewendet werden.
y
Die Poliermaschine oder die Rotations-, Vibrations-
oder Exzenterschleifmaschine muss so benutzt und
gewartet werden, wie es in der Bedienungsanleitung
empfohlen ist, um unnötige Erhöhung des Lärmpegels
zu verhinden.
y
Das Verbrauchsmaterial/Werkzeug ist so auszuwählen,
zu warten und auszutauschen, dass eine unnötige
Erhöhung des Lärmpegels verhindert wird.
y
Ist Bestandteil der Ausstattung einer
Poliermaschine oder der Rotations-, Vibrations- oder
Exzenterschleifmaschine ein Dämpfer, ist stets zu kont-
rollieren, dass dieser beim Gerätebetrieb funktionsfähig
und ein einem ordnungsgemäßen Zustand ist.
DURCH VIBRATIONEN HERVORGERUFENE
GEFAHREN
Die Informationen für die Benutzung müssen auf die
durch Vibrationen hervorgerufenen Gefahren hinwei-
sen, die nicht beim Entwurf und Konstruktion beseitigt
wurden und die als durch Vibrationen verursachte
Restrisiken bestehen. Sie müssen den Arbeitgebern
ermöglichen, Umstände zu identifizieren, unter denen
der Bediener wahrscheinlich dem Risiko von Vibrationen
ausgesetzt sein wird. Falls der nach ISO 28927-3
festgelegte Vibrationswert die Vibrationsemission
bei vorausgesetzten (voraussetzbaren unrichtigen
Nutzungsarten) Maschinenbenutzungen nicht geeignet
repräsentiert, müssen nachträgliche Informationen und/
oder Warnungen übergeben werden, die eine Beurteilung
und Steuerung von den aus Vibrationen hervorgehenden
Risiken ermöglichen.
y
Die Aussetzung den Vibrationen kann eine
Beschädigung von Nerven und vom Kreislauf in Händen
und Armen verursachen, die eine Arbeitsunfähigkeit zu
Folge haben.
y
Bei Arbeiten in Kälte ist eine warme Kleidung zu tragen
und die Hände sind warm und trocken zu halten.
y
Die Poliermaschine oder die Rotations-, Vibrations- oder
Exzenterschleifmaschine darf nicht mehr benutzt wer-
den, wenn der Bediener an seinen Fingern oder Händen
stumpfe Gefühle, Kribbeln, Schmerz oder weise Haut
empfindet - dies ist sofort dem Arbeitgeber anzuzeigen
und Rücksprache mit einem Arzt zu halten.
y
Die Poliermaschine oder die Rotations-, Vibrations- oder
Exzenterschleifmaschine ist so zu benutzen, wie dies
y
Es darf zu keinem direkten Kontakt mit der bewegen-
den Schleifplatte kommen, damit Quetsch- oder
Schneidverletzungen an Händen oder anderen
Körperteilen vermieden werden. Zum Schutz von
Händen sind geeignete Handschuhe zu tragen.
y
Das Gerät darf nie in Betrieb genommen werden, wenn
es nicht mit einem Schleifwerkzeug zur Bearbeitung
des Werkstücks ausgestattet ist.
y
Bei der Anwendung der Werkzeuge bei Kunststoffen
und anderen nicht leitenden Materialien besteht die
Gefahr einer elektrostatischen Entladung.
y
Die beim Schleifen und Polieren entstehenden Staube
und Gase können explosionsgefährliche Umgebung
bilden. Es sind stets Systeme zum Abscheiden oder
Minderung von Flugstaub anzuwenden, die für das
bearbeitete Material geeignet sind.
GEFAHREN AUF GRUND VON
WIEDERHOLTEN BEWEGUNGEN
y
Bei der Anwendung der Poliermaschine oder der
Rotations-, Vibrations- oder Exzenterschleifmaschine
zum Ausüben von Arbeitsschritten kann der Bediener
Unbequemlichkeiten im Bereich von von Händen,
Armen, Schultern, Hals oder weiteren Körperteilen
ausgesetzt sein.
y
Bei der Anwendung der Poliermaschine oder der
Rotations-, Vibrations- oder Exzenterschleifmaschine
wird empfohlen, dass der Bediener eine bequeme
Körperhaltung einnimmt und unbequeme oder
unstabile Körperhaltung vermeidet. Bei langfristigen
Arbeiten sollte der Bediener seine Position ändern, um
Unbequemlichkeit und Müdigkeit zu vermeiden.
y
Falls der Bediener Anzeichen wie dauerhafte oder wie-
derkehrende Unbequemlichkeit, Schmerzen, Tremor,
Kribbeln, Empfindungslosigkeit, Brennen oder Steifheit
bemerkt, sollte er diese Warnanzeichen nicht ignori-
eren. Er sollte dies dem Arbeitgeber melden und mit
einem qualifizierten Mediziner Rücksprache halten.
GEFAHREN, DIE AUS DEM ZUBEHÖR
HERVORGEHEN
y
Die Poliermaschine oder die Rotations-, Vibrations- oder
Exzenterschleifmaschine ist vor dem Aufsetzen und
Tausch des Werkzeugs oder Zubehör vom Stromnetz zu
trennen.
y
Der Bediener darf während des Betriebes oder nach
der Benutzung das Werkzeug nicht berühren, da dieses
heiß oder scharf sein kann.
y
Es dürfen nur Typen und Größen von Zubehör und
Verbrauchsmaterialien benutzt werden, die vom
Hersteller der Poliermaschine oder der Rotations-,
Vibrations- oder Exzenterschleifmaschine empfohlen
sind; es dürfen keine anderen Typen und Größen von
Zubehör oder Verbrauchsmaterialien benutzt werden.
y
Es dürfen keine Schleif- und Trennwerkzeuge benutzt
werden.
y
Es ist zu kontrollieren, ob die Höchstdrehzahl des
Werkzeugs (Lamellenscheiben, Schleifbänder, Fiber-
oder Stützscheiben usw.) höher ist als die auf der
Poliermaschine oder der Rotations-, Vibrations- oder
Exzenterschleifmaschine angeführte Nenndrehzahl.
y
Selbsthaftende Schleifteller müssen zentrisch auf dem
Stützteller angebracht werden.
GEFAHREN AM ARBEITSPLATZ
y
Ausrutschen, Stolpern und Fälle sind die Hauptursachen
von Unfällen am Arbeitsplatz. Warnungen vor schlü-
pfrigen Oberflächen verursacht durch die Anwendung
vom Werkzeug und auch vor Stolpergefahr über
Luftleitungen oder Hydraulikschlauch.
y
Die Poliermaschine oder der Rotations-, Vibrations-
oder Exzenterschleifmaschine ist nicht zur Anwendung
in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt und ist
allgemein bei Berührung von Stromleitungen nicht
isoliert.
y
Es ist zu kontrollieren, dass sich am Einsatzort keine
Strom- oder Gasleitungen u. ä. befinden, die bei einer
Beschädigung infolge der Nutzung vom Werkzeug
Gefahren darstellen können.
DURCH STAUB UND DÄMPFE VERURSACHTE
GEFAHREN
y
Die bei der Anwendung von Poliermaschinen oder
Rotations-, Vibrations- oder Exzenterschleifmaschinen
entstehenden Staube und Dämpfe können
Erkrankungen verursachen (z. B. bösartige
Krebserkrankungen, Fötus-Beschädigungen, Asthma
und/oder Hautentzündungen); die Grundanforderung
ist die Beurteilung von Risiken und Einführung von gee-
igneten Maßnahmen zur Minderung dieser Gefahren.