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Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend
gemacht werden, ansonsten sind Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel
ausgeschlossen.
Wegen eines unerheblichen Mangels des Control Sets bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
Im Übrigen kann der Kunde nur Nacherfüllung, d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlan-
gen. Der Kunde ist berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung
des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist,
uns in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von uns verweigert oder von uns schuldhaft
verzögert wird. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung. Für Sachmängel des
Control Set, die durch unsachgemäße Handhabung, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne
unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder
Dritter. Die Gewährleistung bestimmt sich nach deutschem Recht.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Control Set darf ausschließlich zum Betreiben und zur Steuerung von fischertechnik Modellen
eingesetzt werden.
Haftung
Eine Haftung der fischertechnik GmbH für Schäden, die daraus resultieren, dass das Control Set nicht
entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung gebraucht wurde, ist ausgeschlossen.
EU-Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die fischertechnik GmbH, dass der Funkanlagentyp „BT Control Set, Art. Nr. 540585“
der Richtlinie 2014/53/EU entspricht. Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter
der folgenden Internetadresse verfügbar:
www.fischertechnik.de/BT-Control-Set