Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung
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Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich
persönlich und einsitzig genutzten Gleitsegel:
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Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für Gleitsegel
oder gleichwertige anerkannte Lizenz.
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Eine ausreichende Typenbezogene Einschulung im Betrieb des
Herstellers oder Importeurs.
Hinweis: Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung
nachgeprüft, dann ist dessen Benutzung durch Dritte ausgeschlossen.
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Personelle Voraussetzung für die Nachprüfung von Gleitsegel, die von
Dritten genutzt werden und für Doppelsitzer:
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Eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung
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Eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren bei der Herstellung oder
Instandhaltung von Gleitschirmen und Hängegleitern oder technisch
ähnlichen Art, davon 6 Monate innerhalb den letzten 24 Monaten. In
einem Herstellerbetrieb für Luftsportgerät.
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Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige typenbezogene
Einschulung im Betrieb des Herstellers oder Importeurs
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Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp die jährlich zu verlängern
ist.
Notwendige Unterlagen
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Aktuelle Fassung der Nachprüfanweisung (Sicherstellung)
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Luftsportgeräte-Kennblatt
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Stückprüfprotokoll
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Vorangegangene Nachprüfprotokolle (nur bei weiteren Nachprüfungen)
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Wartungs- und Kalibrierunterlagen der Messgeräte
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Anweisungen des Herstellers zur Mängelbehebung
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Lufttüchtigkeitsanweisungen des DHV