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Prüfschritte
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Identifizierung des Gerätes
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Nach der Übergabe des Gleitsegels wird eine Sichtung des Fluggerätes
vorgenommen und das Gleitsegel anhand der offiziellen
Herstellerunterlagen identifiziert.
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Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und
Lesbarkeit zu überprüfen
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Sichtkontrolle der Kappe
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Das Ober- und Untersegel, Eintrittskante, Austrittskante, Rippen (inkl.
evtl. vorhandener V-Rippen), Zellzwischenwände, Nähte, Flares und
Leinenloops werden auf Risse, Scherstellungen, Dehnungen,
Beschädigungen der Beschichtung, Reparaturstellen und sonstige
Auffälligkeiten untersucht. Das Prüfergebnis ist im Nachprüfprotokoll
festzuhalten.
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Bei Rissen an den Nähten und anderen Beschädigungen muss die
Reparatur unbedingt nur durch Originalersatzteile und durch originales
Nahtbild erfolgen, kein Kleben mit Klebesegel, Verwendung nicht
originaler Ersatzteile usw.
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Sichtkontrolle der Leinen
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Bei Verletzungen der Leinen (Nähte, Risse, Knicke, Scheuerstellen,
Verdickungen, Kernaustritte usw.) muss diese sofort mit originalen
Ersatzteilen und originalem Nahtbild erneuert werden.
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Bei Verletzungen der Leinen (Nahtbild Mantel o.ä.) muss diese sofort
mit originalen Ersatzteilen und mit originalem Nahtbild erneuert werden.
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Sichtkontrolle der Verbindungsteile
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Alle Leinenschlösser und evt. vorhandene Trimmer und Speedsysteme
sind auf Auffälligkeiten wie Risse, Scheuerstellen und Schwergängigkeit
hin zu überprüfen. Beide Tragegurte werden auf Scherstellen, Risse und
starke Abnutzungen untersucht und anschließend unter einer Last von 5
daN vermessen. Die ermittelten Werte sind den Vorgaben des DHV-
Typenkennblattes gegenüberzustellen und im Nachprüfprotokoll zu
dokumentieren
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Max +/- 5 mm Unterschied an den Tragegurtenlängen sind zulässig
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Vermessung der Leinenlängen
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Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die
Vermessung erfolgt vom Leinenschäkel bis zur Kappe gemäss DHV-
Methode. Die Rippennummerierung beginnt jeweils in der Flügelmitte
wobei die Flügelseiten in Flugrichtung von oben gesehen werden. Die
ermittelten Gesamtleinenlängen werden im Nachprüfprotokoll
dokumentiert und den Sollleinenlängen des entsprechenden DHV-
Typenkennblattes gegenübergestellt. Die Vermessung der
gegenüberliegenden Flügelseite kann, gleiche Bedingungen
vorausgesetzt, durch einen Symmetriecheck vorgenommen werden. Die
Einhaltung der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden
Toleranzen ist im Nachprüfprotokoll zu dokumentieren
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Grenzwerte (Toleranzwerte) dürfen m/- 15 mm gegenüber dem
Typenkennblatt abweichen, wobei durch die Toleranzen keine