Filter Typ
Klasse
Kennfarbe
Hauptanwendungsbereich
Betreffende Norm
A
1, 2 oder 3
braun
Organische Verbindungen mit einem Siedepunkt
über 65°C
EN
14387:04/A1:2008
AX
Spezifische
Einsatzregeln
beachten
braun
Organische Verbindungen mit einem Siedepunkt
unter 65°C (Niedrigsieder)
EN
14387:04/A1:2008
SX
Spezifische
Einsatzregeln
beachten
violett
Spezielle Gase und Dämpfe (nicht anderweitig
aufgeführt)
EN
14387:04/A1:2008
B
1, 2 oder 3
grau
Anorganische Gase und Dämpfe wie Chlor,
Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff
EN
14387:04/A1:2008
E
1, 2 oder 3
gelb
Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff
EN
14387:04/A1:2008
K
1, 2 oder 3
grün
Ammoniak
EN
14387:04/A1:2008
CO*
20, 60 oder 180
schwarz
Kohlenmonoxid
DIN 58620:2007
Hg
-
rot
Quecksilber (Dampf)
EN
14387:04/A1:2008
NO
-
blau
Nitrose Gase, einschl. Stickstoffmonoxid
EN
14387:04/A1:2008
Reaktor
-
orange
Radioaktives Jod, einschließlich radioaktiven
Jodmethan.
DIN 3181-3
P
1, 2 oder 3
weiß
Partikeln, Staub, Rauch und Nebel
EN 143:00/A1:2006
*Klasse 20, 60 oder 180 ist die maximale Einsatzdauer der Filter in Minuten
Des Weiteren folgende Spezialfilter:
(hierbei sind gemäß BGR 190 bzw. DIN EN 529 besondere Einsatzregeln zu beachten!)
CO-P3
schwarz/weiß
Kohlenmonoxid und Partikeln
HG-P3
rot/weiß
Quecksilber (Dampf) und Partikel
NO-P3
blau/weiß
Nitrose Gase, einschl. Stickstoffmonoxid und Partikeln
REAKTOR-P3
orange/weiß
Radioaktives Jod, einschl. radioaktiven Jodmethan und Partikeln einschl.
radioaktiven Stäuben.
Die zu verwendende Filterklasse der Gasfilter A, B, E und K richtet sich nach der während des Einsatzes möglichen
Maximalkonzentration des Schadgases unter Berücksichtigung der Einsatzgrenzen für Gasfilter. Die erforderliche
Einsatzdauer ist dabei in Betracht zu ziehen.
Partikelfilter haben entsprechend ihrer Filterklasse ein unterschiedliches Rückhaltevermögen und werden entsprechend
der Gefährlichkeit der auftretenden Partikeln, unter Beachtung der Einsatzgrenzen, ausgewählt.
Bei der Auswahl von Kombinationsfiltern sind je nach den auftretenden Gasen und Partikeln die entsprechenden
Angaben zu berücksichtigen. Bestehen Zweifel, ob neben Schadgasen auch partikelförmige Schadstoffe auftreten, sind
aus Sicherheitsgründen Kombinationsfilter einzusetzen.
Wichtig
: Filter mit einem Gewicht von mehr als 300 g dürfen nicht direkt mit Halb- oder Viertelmasken verbunden und
eingesetzt werden. Filter mit einem Gewicht von mehr als 500 g dürfen nicht direkt mit Vollmasken oder
Mundstückgarnituren verbunden und eingesetzt werden. Schwerere Filter müssen eine eigene Tragevorrichtung
(Filtertragegerät S/03016) besitzen und können mittels Atemschlauch an die jeweils genannten Atemanschlüsse
angeschlossen werden.