1. Allgemeine Hinweise
Die folgende Informationsbroschüre gibt Auskunft über die bestimmungsgemäße Verwendung der SEKUR Atemfilter und
dient der Verhütung von Gefahren. Alle Personen, die diese Filter einsetzen, sind verpflichtet, diese
Informationsbroschüre zu lesen, zu verstehen und zu beachten. Atemfilter sind Verbrauchsteile und bieten Schutz gegen
bestimmte Schadstoffe unter spezifizierten Einsatzbedingungen. Die Auswahl des geeigneten Filters und die genaue
Befolgung dieser Informationsbroschüre sind Voraussetzungen zum Erreichen des erforderlichen Schutzes. Dies gilt
gleichermaßen für die ordnungsgemäße Lagerung, Pflege und Kontrolle der Atemfilter. Schadhafte Filter sind sofort
auszusondern und gebrauchsunfähig zu machen. Veränderungen/Modifizierungen und Reparaturen an SEKUR
Atemfiltern sind nicht zulässig.
Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Informationsbroschüre entstehen, haftet der Hersteller nicht. Die
Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von D.P.I. s.r.l. werden
durch die Angaben dieser Informationsbroschüre nicht erweitert. Benutzen Sie die Atemfilter ausschließlich gemäß dieser
Informationsbroschüre, den jeweils geltenden gesetzlichen Regeln und den Sicherheitsvorschriften der
Berufsgenossenschaften, insbesondere die Einsatzregeln gemäß BGR 190 bzw. DIN EN 529 „Atemschutzgeräte –
Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung – Leitfaden“.
2. Einsatzvoraussetzungen
2.1. Verwendungszweck
Ein Filtergerät besteht aus einem Atemanschluss (Vollmaske, Halbmaske, Mundstückgarnitur) in Verbindung mit
Atemfilter. Filtergeräte reinigen die Einatemluft von Schadstoffen (Gase, Dämpfe, Partikeln).
2.2. Voraussetzungen für den Einsatz
Der Einsatz von Filtergeräten setzt voraus:
•
Die Umgebungsatmosphäre muss mindestens 17 Vol.% Sauerstoff enthalten.
•
Die Umgebungsatmosphäre darf nicht sauerstoffangereichert oder explosionsgefährlich sein.
•
Die Art, Konzentration und Eigenschaften der Schadstoffe müssen bekannt sein. Die Einsatzgrenzen der Filter für
den Gesamtgehalt an Schadstoffen in der Umgebungsatmosphäre müssen eingehalten werden.
•
Filter dürfen nicht in engen Räumen (Gruben, Tanks, Kanäle usw.) eingesetzt werden.
Beachte
: Schadgase, die schwerer als Luft sind, können sich in Bodennähe anreichern.
•
Für den Einsatz von Filtern gegen Schadgase ohne deutliche Durchbruchswahrnehmung beim Einatmen ist,
abhängig von den Einsatzbedingungen, besondere Einsatzregeln bezüglich des Gebrauchs und der Einsatzdauer
aufzustellen.
•
Gegen radioaktive Stoffe, Mikroorganismen und biochemisch wirksame Stoffe dürfen Partikelfilter nur einmal
eingesetzt werden.
Bei Gefahr von Sauerstoffmangel (unter 17 Vol.-%), oder zu hoher Schadstoffkonzentration sind umgebungsunabhängige
Atemschutzgeräte einzusetzen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind und
während der gesamten Einsatzzeit eingehalten werden. Die BGR 190 und die DIN EN 529 sind unbedingt zusätzlich zu
beachten.
Beim Umgang mit offenem Feuer oder glühender Metallschmelze ist zu beachten, dass die im Filter befindliche
Aktivkohle Feuer fangen kann und/oder giftige Substanzen freisetzten kann.
Der direkte Kontakt mit Ketonen, Ester, Kohlenwasserstoffen, Säuren und starken Laugen sowie Flüssigkeiten die unter
hohem Druck stehen ist zu vermeiden.
3. Kennzeichnung, Filterprogramm und Auswahl
Der Hauptanwendungsbereich und die Filterklasse der Atemfilter sind aus der normgerechten Kennzeichnung gemäß
den geltenden EN-Normen ersichtlich, wie folgt:
Gasfilter
bieten Schutz gegen schädigende Gase und Dämpfe, jedoch nicht gegen Partikeln.
Partikelfilter
bieten Schutz gegen schädigende Partikeln, jedoch nicht gegen Gase.
Kombinationsfilter
bieten Schutz gegen gleichzeitig auftretende schädigende Gase und Partikeln.
Atemfilter werden entsprechend ihren Hauptanwendungsbereichen als Filtertypen mittels Kennbuchstaben und
Kennfarben gekennzeichnet, die jeweiligen Filterklassen mittels Kennziffer.