Hersteller, CE Kennzeichnung
Verpackung (Beispiel)
Markenzeichen des Herstellers (LOGO)
Maximale Feuchte der Lagerbedingungen
EN 14387:04/A1:2008
gültige Norm
Temperaturbereich der Lagerbedingungen
nur zur Verwendung mit Doppelfiltern
Filter dürfen nur einmal eingesetzt werden (z.B. NO, CO)
XX/YYYY
Ende der Lagerfähigkeit (Monat (XX) und Jahr
(YYYY))
D
Zusätzliche Prüfung mit Dolomit Staub
lesen Sie bitte die beiliegende
Informationsbroschüre
R
Die zusätzliche Kennzeichnung R (reusable) bedeutet:
wieder verwendbar, gemäß den Anforderungen der EN
143:00/A1:2006. Das Partikelfilter oder das
Kombinationsfilter darf für mehr als eine Arbeitsschicht
gegen feste und flüssige Partikeln eingesetzt werden.
4341.0687
Typidentische Kennzeichnung
NR
Die zusätzliche Kennzeichnung NR (not reusable) bedeutet:
nicht wieder verwendbar, gemäß den Anforderungen der
EN 143:00/A1:2006. Das Partikelfilter oder das
Kombinationsfilter darf nicht für mehr als eine Arbeitsschicht
gegen feste und flüssige Partikeln eingesetzt werden.
CE Kennzeichnung
0426=
Identifikationsnummer der Prüfstelle
(ITALCERT V.le Sarca 336 I-20126 Mailand),
die die Produktion nach der dafür
vorgesehenen Richtlinie (89/686/EWG Art. Nr.
11 B des Europäischen Rates) überwacht
3.1. Einsatzgrenzen
Die Dauer der Benutzung des Atemfilters hängt von mehreren Imponderabilien, die auch teilweise wechselwirkend sein
können, ab. Dazu gehören z.B.: Filterklasse, Gebrauch, Luftfeuchtigkeit und Temperatur der Umgebungsatmosphäre,
Atemvolumen, Konzentration und Zusammensetzung der Schadstoffe in der Umgebungsatmosphäre. Aus den o.g.
Gründen ist eine Voraussage der Benutzungsdauer des Atemfilters nicht möglich. Grenzwerte (GW) der Schadstoffe, die
das Maximum pro einer Schicht (8 Stunden) dieser festlegen, sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Benutzen Sie
die Atemfilter bzw. das Atemschutzgerät ausschließlich gemäß dieser Informationsbroschüre, den jeweils geltenden
gesetzlichen Regeln und den Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften, insbesondere die Einsatzregeln
gemäß BGR 190 bzw. DIN EN 529 „Atemschutzgeräte – Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege, und Instandhaltung
– Leitfaden“.
3.2. Gasfilter
Aufgrund des höheren Gasaufnahmevermögens (Gaskapazität) der höheren Filterklasse ist die mögliche Einsatzdauer
länger als die der niedrigeren Gasfilterklasse unter sonst gleichen Einsatzbedingungen, bzw. können die Filter etwa
gleich lang bei höheren Gaskonzentrationen eingesetzt werden. Die Grenzwerte (GW) jedes einzelnen Schadstoffes sind
einzuhalten. Die Verbindung von Gasfiltern mit Atemanschlüssen ist nur unter Einhaltung folgender Bedingungen
zulässig:
Geräteart
(Atemanschluss)
Vielfaches des Grenzwertes (VdGW)
Bemerkungen Einschränkungen
Halbmaske oder
Viertelmaske
30
Sofern damit nicht bereits die auf das
Gasaufnahmevermögen bezogenen
höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen (GW)
der Gasfilterklassen 1, 2 oder 3 überschritten
werden (siehe Tabelle).
Vollmaske oder
Mundstückgarnitur
400
Filterklasse
Gasaufnahmevermögen
Höchstzulässige Gaskonzentration*
1
niedrig
1000 ml/m
3
= (0,1 Vol.-% = 1000 ppm)
2
mittel
5000 ml/m
3
= (0,5 Vol.-% = 5000 ppm)
3
hoch
10000 ml/m
3
= (1,0 Vol.-% = 10000 ppm)
*herkömmliche Bezeichnung in Klammer
Nach dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen in der Regel der:
Gasfilterklasse 1
Klein- oder Steckfilter zumeist mit Spezialgewindeanschluss oder mit speziell zu dem jeweiligen
Filter passender Filteraufnahme
Gasfilterklasse 2
Normal- oder Schraubfilter zumeist mit Normgewinde EN 148-1 ausgestattet
Gasfilterklasse 3
Filterbüchsen oder Filterkanister
NO Filter dürfen nur einmal eingesetzt werden. CO Filter dürfen ebenfalls nur einmal eingesetzt werden, je nach Klasse
20, 60 oder 180 ist die maximale Einsatzdauer der Filter 20, 60 oder 180 Minuten. Es dürfen nur fabrikfrisch verpackte
Atemfilter eingesetzt werden.
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