6. Inbetriebnahme und Anwendung
Der Benutzer eines Atemschutzgerätes muss atemschutztauglich und im Gebrauch des Gerätes unterwiesen sein. Filter
der Verpackung entnehmen und Filterverschlüsse entfernen, soweit vorhanden. Die Versiegelung bzw. die luftdichte
Verpackung darf nicht beschädigt sein. Atemfilter und Atemanschluss auf Eignung für den vorgesehenen Einsatz und
einwandfreie Beschaffenheit überprüfen. Filter mit dem Atemanschluss dicht verbinden. Filtergerät anlegen und dichten
Sitz prüfen.
Die Gebrauchsdauer der Atemfilter ist von den Einsatzbedingungen abhängig.
Gas-, Kombinations- Mehrbereichs- und Mehrbereichskombinationsfilter sind erschöpft und sofort auszuwechseln, wenn
auf der Reinluftseite Geruch der gasförmigen Schadstoffe wahrnehmbar ist. Atemfilter, die gegen geruchlose Gase und
Dämpfe eingesetzt werden, z. B. Kohlenmonoxid u.a. (siehe Kennzeichnung auf dem Filter), dürfen nur einmal und
kurzzeitig eingesetzt werden. Partikel-, Kombinations- und Mehrbereichskombinationsfilter, die gegen partikelförmige
Schadstoffe eingesetzt werden, sind zu erneuern, wenn der Einatemwiderstand spürbar ansteigt.
Benutzen Sie die Atemfilter gemäß dieser Informationsbroschüre. Die maximale Gebrauchsdauer ist entsprechend den
Einsatzbedingungen am Arbeitsplatz mittels einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Neben diesen
betriebsspezifischen Einsatzregeln sind die generell gültigen besonderen Einsatzregeln gemäß BGR 190 bzw. DIN EN
529 „Atemschutzgeräte – Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege, und Instandhaltung – Leitfaden“ unbedingt
einzuhalten.
7. Entsorgung
Atemfilter sind entsprechend den jeweils geltenden örtlichen Abfallbeseitigungsvorschriften zu entsorgen. Auskünfte
hierüber erteilen die örtlichen Umwelt- und Ordnungsämter