13. Garantie
· Wir gewähren ab Verkaufsdatum 5 Jahre Garantie auf einwandfreie Funktion.
Die gewährte Garantie beschränkt sich auf den Antrieb und die beweglichen Teile wie
Kette, Antriebskettenrad und Transportschlitten.
· Die Garantieleistung umfasst den wertgleichen und kostenlosen Ersatz oder ggf. die Reparatur des
defekten Garagentorantriebes.
· Die Garantieabwicklung erfolgt generell über den Verkäufer (Rechnungssteller).
· Die Garantieleistung ist für Defekte und Schäden jeglicher Art ausgeschlossen, welche durch
Nichtbeachtung dieser Anleitung und der Sicherheitshinweise, dem fehlerhaften Einbau und
Anschluss, dem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie falscher Bedienung und
unsachgemäßem Transport entstehen. Abnutzung und Verschleiß sowie Schäden dadurch, sind
ebenso von den Garantieleistungen ausgeschlossen.
· Die Kosten für den Ein- und Ausbau nachweislich defekter Motoren sind vom Erfüllungsanspruch
gemäß § 439 Abs. 1 BGB nicht umfasst. Abweichendes gilt nur für den Verbrauchsgüterkauf
gemäß § 474 BGB. Die Nacherfüllungsvariante „Lieferung einer mängelfreien Sache“, neben dem
Ausbau und dem Abtransport der mangelhaften Kaufsache und dem Einbau der als Ersatz
gelieferten Sache kann bei einen Vertrag zwischen Unternehmern jedoch nicht beansprucht
werden.
· Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben von diesen Garantiebedingungen unberührt.
· Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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