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Garantieurkunde
gültig für Deutschland und Österreich
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen
und Umfang unserer Garantieleistung umschreiben,
lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des
Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer
unberührt. Für die Geräte leisten wir Garantie gemäß
nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden
Bedingungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf
einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen,
wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und
innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den
Erstendabnehmer gemeldet werden. Bei gewerblichem
Gebrauch innerhalb von 12 Monaten. Zeigt sich der
Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird
vermutet, dass es sich um einen Material- oder
Herstellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn
es von einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten
des Mangels in Deutschland oder Österreich betrieben
wird und Garantieleistungen auch in Deutschland oder
Österreich erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig
anerkannter Mängel geschieht dadurch, dass die
mangelhaften Teile unentgeltlich nach unserer Wahl
instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt
werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes
bedingte außergewöhnliche Kosten der
Mängelbeseitigung werden nicht übernommen. Der freie
Gerätezugang muss durch den Endabnehmer gestellt
werden. Ausgebaute Teile, die wir zurücknehmen, gehen
in unser Eigentum über. Die Garantiezeit für
Nachbesserungen und Ersatzteile endet mit dem Ablauf
der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche
Teile, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des
Gerätes nur unwesentlich beeinträchtigen. Es ist jeweils
der Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum
vorzulegen.
Zur Erlangung der Garantie für Fußbodenheizmatten, ist
das den Projektierungsunterlagen oder das in der
Montageanweisung enthaltene Prüfprotokoll ausgefüllt
innerhalb vier Wochen nach Einbau der Heizung an unten
stehende Adresse zu senden.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer
oder einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften,
die Bestimmungen der örtlichen Versorgungsunternehmen
oder unsere Montage- und Gebrauchsanweisung nicht
beachtet worden sind. Durch etwa seitens des
Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß
vorgenommenen Änderungen und Arbeiten wird die
Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
Die Garantie erstreckt sich auf vom Lieferer bezogene
Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Geräte-/
Anlagenmängel die auf nicht vom Lieferer bezogene Teile
zurückzuführen sind fallen nicht unter den
Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann oder die
Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzumutbar
verzögert wird, wird der Hersteller entweder kostenfreien
Ersatz liefern oder den Minderwert vergüten. Im Falle
einer Ersatzlieferung behalten wir uns die
Geltendmachung einer angemessenen
Nutzungsanrechnung für die bisherige Nutzungszeit vor.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere
solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden, sind soweit eine Haftung nicht zwingend
gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen. Bei einer
Haftung nach § 478 BGB wird die Haftung des Lieferers
auf die Servicepauschalen des Lieferers als Höchstbetrag
beschränkt
Glen Dimplex Deutschland GmbH
T49 (0) 9221 / 709-564
Technische Änderungen vorbehalten
Am Goldenen Feld 18
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