BA_Migros_ED3EX_DE 25.02.2013 18:41 Uhr Seite 8
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Info:
Fahren Sie bei Nässe besonders vorsichtig. Bei rutschiger
Strasse verlängert sich der Bremsweg. Bei Nässe ist der Bremsweg
doppelt bis dreimal so lang. Stellen Sie Ihre Fahrweise auf die
veränderten Bedingungen ein. Fahren Sie langsamer und bremsen
Sie frühzeitig.
Schalten Sie die Beleuchtung bei ungünstigen Sichtverhältnissen
wie Nebel, Regen, Dämmerung und Dunkelheit ein.
Fahren Sie abseits öffentlicher Verkehrsflächen nur auf Wegen
und nicht quer durch Wald und Flur. Passen Sie Ihre
Geschwindigkeit im Gelände Ihren Fahrfähigkeiten an.
Tragen Sie bei der Fahrt enge Beinkleider oder benutzen Sie
Hosenklammern.
Tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Fahrradhelm.
Helle, auffallende Kleidung erhöht die Erkennbarkeit bei
schlechter Sicht.
Fahren Sie nicht freihändig – Unfall- und Sturzgefahr.
Vor der ersten Inbetriebnahme
Vorschriften
Bremsen:
Ein Fahrrad muss über mindestens zwei unabhängig
voneinander funktionierende Bremsen verfügen.
Glocke:
Eine hell tönende Glocke ist vorgeschrieben.
Lichtanlage:
Beide Lampen müssen gleichzeitig funktionieren.
Die Mitte des Lichtkegels des Vorderlichtes darf höchstens zehn
Meter vor dem Fahrrad auf die Fahrbahn treffen. Das Rücklicht
muss in einer Höhe von mindestens 25 cm über der
Fahrbahnoberfläche befestigt sein.
Reflektoren:
Vorne ein möglichst grossflächiger, weisser
Reflektor, der mit dem Scheinwerfer kombiniert sein kann.
Hinten mindestens ein roter Rückstrahler. Wahlweise darf die
Rückleuchte mit einem Strahler kombiniert sein. Je zwei gelbe
Pedalreflektoren pro Pedal, einer nach vorne und einer nach
hinten gerichtet. Zusätzlich darf eine Stand- oder Akkuleuchte
montiert werden.
Sonderregelungen für Sportfahrräder
Für Renn- und Mountainbikes gilt abweichend Folgendes:
Scheinwerfer und Schlussleuchte können batteriebetrieben sein.
Sie brauchen nicht am Fahrrad festmontiert sein, müssen jedoch
bei entsprechenden Lichtverhältnissen eingesetzt werden.
Dennoch müssen Sporträder über Reflektoren verfügen. Bei
offiziellen Wettkämpfen gelten die Bestimmungen nicht, sofern
sie auf abgesperrten Strecken stattfinden.
Warnhinweis:
Führen Sie Reparatur-, Wartungs-
und Einstellarbeiten an Ihrem Fahrrad nur dann
selbst durch, wenn Sie über die erforderlichen
Kenntnisse und Werkzeuge verfügen! Zu Ihrer
Sicherheit Überlassen Sie in Zweifelsfällen alle
Arbeiten an Ihrem Fahrrad einer Fachwerkstatt oder
der Serviceabteilung. Durch Unfall oder
unsachgemässe Behandlung verbogene oder
beschädigte Bauteile müssen wegen Bruchgefahr
sofort ersetzt werden – z.B. Rahmen, Gabel, Lenker,
Lenkervorbau, Sattelstütze, Pedale oder Kurbelarme.
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