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2019 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH
DE - Original Betriebsanleitung (gilt auch für
Sonderausführungen)
V
ORWORT
Produkte der CMCO Industrial Products GmbH sind nach dem Stand der Technik und
den anerkannten gültigen Regeln gebaut. Durch unsachgemäße Handhabungen
können dennoch bei der Verwendung der Produkte Gefahren für Leib und Leben des
Benutzers oder Dritter auftreten bzw. Beschädigungen am Hebezeug oder anderen
Sachwerten entstehen.
Der Betreiber ist für die sach- und fachgerechte Unterweisung des Bedienpersonals
verantwortlich. Dazu ist die Betriebsanleitung von jedem Bediener vor der ersten
Inbetriebnahme sorgfältig zu lesen.
Diese Betriebsanleitung soll erleichtern, das Produkt kennenzulernen und die
bestimmungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten zu nutzen. Die Betriebsanleitung enthält
wichtige Hinweise, um das Produkt sicher, sachgerecht und wirtschaftlich zu betreiben.
Ihre Beachtung hilft Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten zu
vermindern und die Zuverlässigkeit und Lebensdauer des Produktes zu erhöhen. Die
Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort des Produktes verfügbar sein. Neben der
Betriebsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatzstelle geltenden
verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütungsvorschrift sind auch die anerkannten
Regeln für sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Das Personal für Bedienung, Wartung oder Reparatur des Produktes muss die
Anweisungen in dieser Betriebsanleitung lesen, verstehen und befolgen.
Die beschriebenen Schutzmaßnahmen führen nur dann zu der erforderlichen
Sicherheit, wenn das Produkt bestimmungsgemäß betrieben und entsprechend den
Hinweisen installiert bzw. gewartet wird. Der Betreiber ist verpflichtet, einen sicheren
und gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten.
B
ESTIMMUNGSGEMÄSSE
V
ERWENDUNG
Das Gerät dient dem Heben, Ablassen, Ziehen und Spannen von Lasten.
Das Gerät eignet sich ebenfalls zur Ladungssicherung im Straßenverkehr nach EN
12195 z.B. auf LKW. Hierzu sind die Spannkraft STF sowie die Handkraft SHF, die auf
dem Typenschild angegeben sind, zu berücksichtigen (
→
Tab. 1).
ACHTUNG: Das Gerät darf nur in solchen Situationen eingesetzt werden, in
denen sich die Tragfähigkeit des Gerätes und/oder der Tragkonstruktion nicht mit
der Laststellung ändert.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet Columbus McKinnon Industrial Products
GmbH nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender bzw. Betreiber.
Die auf dem Gerät angegebene Tragfähigkeit (WLL) ist die maximale Last, die
angeschlagen werden darf.
Sollte das Hebezeug zum häufigen Ablassen aus großen Höhen oder im Taktbetrieb
eingesetzt werden, ist wegen evtl. Überhitzung zuvor mit dem Hersteller Rücksprache
zu halten.
Sowohl der Trag- als auch der Lasthaken des Gerätes muss sich im Moment des
Anhebens der Last in einer Lotrechten über dem Schwerpunkt (S) der Last befinden,
um ein Pendeln der Last beim Hebevorgang zu vermeiden.
Die Auswahl und Bemessung der geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
Der Anschlagpunkt und seine Tragkonstruktion muss für die zu erwartenden maximalen
Belastungen (Eigengewicht des Gerätes + Tragfähigkeit) ausgelegt sein.
Beim Einhängen des Gerätes ist vom Bediener darauf zu achten, dass das Hebezeug
so bedient werden kann, dass der Bediener weder durch das Gerät selbst noch durch
das Tragmittel oder die Last gefährdet wird
Der Bediener darf eine Lastbewegung erst dann einleiten, wenn er sich davon
überzeugt hat, dass die Last richtig angeschlagen ist und sich keine Personen im
Gefahrenbereich aufhalten.
Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last ist verboten.
Lasten nicht über längere Zeit oder unbeaufsichtigt in angehobenem oder gespanntem
Zustand belassen.
Das Hebezeug kann in einer Umgebungstemperatur zwischen –10°C und +50°C
eingesetzt werden. Bei Extrembedingungen muss mit dem Hersteller Rücksprache
genommen werden.
ACHTUNG: Bei Umgebungstemperaturen unter 0°C vor Benutzung durch 2-
3maliges Anheben und Absenken einer kleinen Last überprüfen, ob die Bremse
vereist ist.
Vor dem Einsatz des Hebezeuges in besonderen Atmosphären (hohe Feuchtigkeit,
salzig, ätzend, basisch) oder der Handhabung gefährlicher Güter (z.B. feuerflüssige
Massen, radioaktive Materialien) ist mit dem Hersteller Rücksprache zu halten.
Zum Anschlagen einer Last dürfen nur zugelassene und geprüfte Anschlagmittel
benutzt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört neben der Beachtung der
Betriebsanleitung auch die Einhaltung der Wartungsanleitung.
Bei Funktionsstörungen oder abnormalen Betriebsgeräuschen ist das Hebezeug sofort
außer Betrieb zu setzen.
S
ACHWIDRIGE
V
ERWENDUNG
(Nicht vollständige Auflistung)
Die Tragfähigkeit des Gerätes (WLL) bzw. des Tragmittels sowie der Tragkonstruktion
darf nicht überschritten werden.
Das Gerät darf nicht zum Losreißen festsitzender Lasten verwendet werden. Es ist
ebenso verboten, eine Last in die schlaffe Lastkette fallen zu lassen (Gefahr des
Kettenbruchs).
Das Entfernen oder Verdecken von Beschriftungen (z.B. durch Überkleben),
Warnhinweisen oder dem Typenschild ist untersagt.
Beim Transport der Last ist eine Pendelbewegung und das Anstoßen an Hindernisse zu
vermeiden.
Die Last darf nicht in Bereiche bewegt werden, die für den Bediener nicht einsehbar
sind. Nötigenfalls hat er sich um Hilfestellung zu bemühen.
Motorischer Antrieb des Gerätes ist verboten.
Eine Hebelverlängerung ist nicht statthaft. Es dürfen nur Original-Handhebel verwendet
werden.
Das Gerät darf niemals mit mehr als der Kraft einer Person bedient werden.
Schweißarbeiten an Haken und Lastkette sind verboten. Die Lastkette darf nicht als
Erdungsleitung bei Schweißarbeiten verwendet werden.
Schrägzug, d.h. seitliche Belastungen des Gehäuses oder der Unterflasche, ist
verboten.
Die Lastkette darf nicht als Anschlagkette (Schlingkette) verwendet werden.
Ein ohne Rücksprache mit dem Hersteller verändertes Gerät darf nicht benutzt werden.
Die Benutzung des Hebezeuges zum Transport von Personen ist verboten.
Lastkette nicht knoten oder mit Bolzen, Schraube, Schraubendreher oder Ähnlichem
verbinden. Fest in Hebezeugen eingebaute Lastketten dürfen nicht instand gesetzt
werden.
Das Entfernen der Sicherheitsbügel von Trag- bzw. Lasthaken ist verboten.
Hakenspitze nicht belasten. Das Anschlagmittel muss immer im Hakengrund aufliegen.
Das Kettenendstück darf nicht als betriebsmäßige Hubbegrenzung verwendet werden.
Ein betriebsmäßiges Drehen der aufgenommenen Lasten ist verboten, da die
Unterflasche des Gerätes dafür nicht konzipiert ist. Ist ein betriebsmäßiges Drehen
vorgesehen, müssen sog. Drallfänger eingesetzt werden bzw. es ist mit dem Hersteller
Rücksprache zu halten.
In den Lasthaken des Hebezeuges darf nur ein einzelnes Lastaufnahmemittel gehängt
werden.
Niemals in bewegliche Teile greifen.
Gerät nicht aus großer Höhe fallen lassen. Es sollte immer sachgemäß auf dem Boden
abgelegt werden.
Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger Atmosphäre eingesetzt werden.
M
ONTAGE
Überprüfung des Anschlagpunktes
Der Anschlagpunkt für das Hebezeug ist so zu wählen, dass die Tragkonstruktion, an
der es montiert werden soll, eine ausreichende Stabilität besitzt und die zu erwartenden
Kräfte sicher aufgenommen werden können.
Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Gerät auch unter Last frei ausrichten kann, da
sonst unzulässigen Zusatzbelastungen auftreten können.
Die Auswahl und Bemessung der geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
P
RÜFUNG VOR DER ERSTEN
I
NBETRIEBNAHME
Vor der ersten Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme und nach
grundlegenden Änderungen ist das Produkt einschließlich der Tragkonstruktion einer
Prüfung durch eine befähigte Person* zu unterziehen. Diese Prüfung besteht im
Wesentlichen aus einer Sicht- und Funktionsprüfung. Diese Prüfungen sollen
sicherstellen, dass sich das Hebezeug in einem sicheren Zustand befindet,
ordnungsgemäß aufgestellt und betriebsbereit ist und gegebenenfalls Mängel bzw.
Schäden festgestellt und behoben werden.
*Als befähigte Personen können z.B. die Wartungsmonteure des Herstellers oder
Lieferanten angesehen werden. Der Unternehmer kann aber auch entsprechend
ausgebildetes Fachpersonal des eigenen Betriebes mit der Prüfung beauftragen.
Vor der Inbetriebnahme ist die Funktion des Kettentriebes im unbelasteten Zustand zu
testen.
P
RÜFUNG VOR
A
RBEITSBEGINN
Vor jedem Arbeitsbeginn ist das Gerät einschließlich der Tragmittel, Ausrüstung und
Tragkonstruktion auf augenfällige Mängel und Fehler wie z.B. Verformungen, Anrisse,
Verschleiß und Korrosionsnarben zu überprüfen. Weiterhin sind die Bremse und das
korrekte Einhängen des Gerätes und der Last zu überprüfen.
Bremsfunktion prüfen
Vor Arbeitsbeginn unbedingt die Funktion der Bremse prüfen:
Dazu ist mit dem Gerät eine Last über eine kurze Distanz zu heben, zu ziehen oder zu
spannen und wieder abzusenken bzw. zu entlasten. Beim Loslassen des Handhebels
muss die Last in jeder beliebigen Position gehalten werden.
Diese Überprüfung soll sicherstellen, dass auch bei Temperaturen unter 0°C die
Bremsscheiben nicht vereist sind. Sie ist mindestens zweimal zu wiederholen, bevor mit
der weiteren Arbeit begonnen wird.
ACHTUNG: Bei Funktionsstörung der Bremse ist das Gerät sofort außer Betrieb
zu setzen und Rücksprache mit dem Hersteller zu halten!
Überprüfung des Anschlagpunktes
Der Anschlagpunkt für das Hebezeug ist so zu wählen, dass die Tragkonstruktion, an
der es montiert werden soll, eine ausreichende Stabilität besitzt und die zu erwartenden
Kräfte sicher aufgenommen werden können.
Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Gerät auch unter Last frei ausrichten kann, da
sonst unzulässige Zusatzbelastungen auftreten können.
Die Auswahl und Bemessung der geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
Überprüfung der Lastkette
Die Lastkette muss auf äußere Fehler, Verformungen, Anrisse, Korrosionsnarben,
Verschleiß und ausreichende Schmierung überprüft werden.
Überprüfung des Kettenendstücks
Das Kettenendstück muss unbedingt und immer am losen Kettenende montiert sein.
Abnutzungen bzw. Fehlstellungen dürfen nicht vorhanden sein.
Überprüfung des Trag- und Lasthakens
Der Trag- bzw. Lasthaken muss auf Risse, Verformungen, Beschädigungen, Abnutzung
und Korrosionsnarben überprüft werden. Der Sicherheitsbügel muss leichtgängig und
voll funktionsfähig sein.
Überprüfung des Kettenverlaufs der Unterflasche
Vor jeder Inbetriebnahme zwei- oder mehrstrangiger Geräte ist darauf zu achten, dass
die Lastkette nicht verdreht oder verschlungen ist. Bei zwei- oder mehrstrangigen
Geräten kann es zu einer Verdrehung z.B. dann kommen, wenn die Unterflasche
umgeschlagen wurde.
Bei Kettenersatz ist auf richtigen Kettenverlauf zu achten. Die Kettenschweißnaht muss
nach außen zeigen.
Es dürfen nur Lastketten eingebaut werden, die vom Hersteller zugelassen sind. Bei
Nichteinhaltung dieser Vorgabe erlischt die gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie
mit sofortiger Wirkung.
Funktionsprüfung
Vor der Inbetriebnahme ist die einwandfreie Funktion des Kettentriebes im unbelasteten
Zustand zu testen.
F
UNKTION
/
B
ETRIEB
Aufstellung, Wartung, Bedienung
Mit der Aufstellung, Wartung oder der selbstständigen Bedienung der Hebezeuge
dürfen nur Personen betraut werden, die mit den Geräten vertraut sind.
Sie müssen vom Unternehmer zum Aufstellen, Warten oder Betätigen der Geräte
beauftragt sein. Zudem müssen dem Bediener die Regeln der UVV bekannt sein.
Kettenfreischaltung
Schalthebel in Neutralstellung bringen. Die Kette kann in beide Richtungen gezogen
und der Lastkettenstrang so schnell auf Vorspannung gebracht werden.
ACHTUNG: Die Mindestbelastung für das automatische Schließen der Bremse
liegt zwischen 30 und 45 kg.
Verwendung des ERGO-Handhebels
Soll der Im Handhebel integrierte Klappgriff verwendet werden, kann der Klappgriff
einfach aus seiner Mittellage heraus in die gewünschte vordere oder hintere Position
geschwenkt werden. Dabei ist auf ein exaktes (hörbares) Einrasten des Griffes zu
achten. Der Konussitz des Griffes ist stets frei von Verschmutzungen zu halten und
muss ggf. ebenso wie die zugehörigen Bauteile gereinigt werden.
Um den Klappgriff in seine mittige Ausgangsposition zurückzustellen den Griff gegen
die Federkraft aus seinem Konussitz herausziehen und ihn gleichzeitig in die
Aussparung im Hebel zurückschwenken. Dabei darauf achten, dass die Griffflächen
des Griffes möglichst parallel zur Aussparung im Hebel stehen. Der Klappgriff wird
durch Federkraft in seiner Mittelposition gehalten.
Heben der Last
Den rückwärtigen Umschalthebel entlang seiner Achse zurückziehen und diesen dann
in die Position "
↑
" schwenken. Hierbei auf das exakte Einrasten der Schalthülse achten.
Mit dem Handhebel Pumpbewegungen ausführen. Wenn das Hebezeug unter Last
steht, ohne dass damit gearbeitet wird, muss der Schalthebel in Stellung Heben "
↑
"
verbleiben.
Senken der Last
Den rückwärtigen Umschalthebel entlang seiner Achse zurückziehen und diesen dann
in die Position "
↓
" schwenken. Hierbei auf das exakte Einrasten der Schalthülse achten.
Mit dem Handhebel Pumpbewegungen ausführen.
Verspannung der Bremse
Wird ein unter Last stehendes Hebezeug durch Abheben der Last bzw. Einreißarbeiten
plötzlich entlastet, ohne dass zuvor die Senkarbeit eingeleitet wurde, so bleibt die
Bremse geschlossen. Ein Schließen der Bremse erfolgt ebenfalls, wenn der Lasthaken
mit der Unterflasche zu fest gegen das Gehäuse gezogen wird.
Lösen der verspannten Bremse
Schalthebel in Richtung Senken "
↓
" drehen und den Handhebel ruckartig durchdrücken.
Falls die Verspannung sehr hoch ist, kann die Bremse mit einer schlagartigen
Belastung auf den Handhebel gelöst werden
Yale Überlastsicherung (optional)
Die Überlastsicherung ist auf ca. 25% (±15%) Überlast eingestellt. Die Einstellung der
Überlastsicherung darf nur durch eine befähigte Person erfolgen.
Bei Überschreiten der Lastbegrenzung tritt die Überlastsicherung in Funktion und
verhindert ein weiteres Anheben der Last, während ein Senken weiterhin möglich ist.
P
RÜFUNG
,
W
ARTUNG
&
R
EPARATUR
Laut
bestehenden
nationalen/internationalen
Unfallverhütungs-
bzw.
Sicherheitsvorschriften müssen Hebezeuge
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können
kürzere Prüfintervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fachwerkstätten, die Original Yale Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen Sicht- und
Funktionsprüfung) hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksamkeit der
Sicherheitseinrichtungen sowie auf den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden
(z.B. in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Prüfungen und die sachgemäße
Reparaturdurchführung nachzuweisen. Ist das Hebezeug (ab 1t Hubgewicht) an oder in
einem Fahrwerk eingebaut und wird mit dem Hebezeug eine gehobene Last in eine
oder mehrere Richtungen bewegt, wird die Anlage als Kran betrachtet und es sind ggf.
weitere Prüfungen durchzuführen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle
Gelenkstellen und Gleitflächen sind leicht zu schmieren. Bei starker Verschmutzung ist
das Gerät zu reinigen.
Spätestens nach 10 Jahren muss das Gerät einer Generalüberholung unterzogen
werden.
Insbesondere die Maße der Lastkette, des Last- und des Traghakens bedürfen der
Beobachtung.
ACHTUNG: Der Austausch von Bauteilen zieht zwangsläufig eine anschließende
Prüfung durch eine befähigte Person nach sich!
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