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Zum Nachweis des Garantieanspruchs ist un-
bedingt ein
Kaufbeleg
mit Kaufdatum und
Händleranschrift im Original vorzulegen. Ohne
diesen Kaufbeleg erfolgt die Reparatur ohne
Rückfrage kostenpflichtig.
Ausgenommen von der Garantie sind Schäden,
die auf
unsachgemäße Nutzung,
natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß,
äußere Einwirkungen (z.B. Transportschäden,
Stöße, Schläge, Hitzeeinwirkung, Säuren o.ä.),
mangelnde Entkalkung*
oder auf ungeeignetes Zubehör zurückzufüh-
ren sind.
Die Garantie erlischt, wenn das Gerät
gewerblich genutzt,
unautorisiert geöffnet, abgeändert
oder ein unautorisierter Reparaturversuch vor-
genommen wurde.
Für Verbrauchsmaterial wird ebenfalls keine
Garantie übernommen.
* Wasserkocher / Kaffeeautomat / Teeautomat
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