9. Wartung und Inspektion
9.1 Sicherheitsmaßnahmen
i
Wichtig!
Schutzbekleidung muss vom Betreiber
bereitgestellt werden.
Normale Wartungsarbeiten dürfen von einge-
wiesenem Bedien personal durchgeführt werden.
9.2 Wartungs-und Inspektionstabelle
Intervall
Baugruppe Tätigkeit
nach jeder
Verwen-
dung
Streu-
wagen
Von anhaftendem
Schmutz und
Streugutresten reinigen.
bewegliche
Teile
Mit mineralischem
Universalfett schmieren.
nach 8
Betriebs-
stunden
Be-
festigungs-
elemente
Auf festen Sitz
über prüfen und
ggf. nachziehen.
Räder
Luftdruck 0,8-1,2 bar
überprüfen und
ggf. korrigieren.
Schmierstellen mittels
Fettpresse (minerali-
sches Universalfett)
über Schmiernippel
schmieren.
- 2 Schmiernippel
pro Rad.
- 1 Schmiernippel an
der Lagerung der
Vertikalachse.
nach
Bedarf
Lack-
schäden
Lackschäden mit
2K PU-Lack RAL 2008
beheben.
Streu-
wagen
Auf defekte Teile
kontrollieren und ggf.
defekte Teile durch
original Ersatzteile
austauschen (siehe
Kapitel 11).
i
Wichtig!
Das Getriebe ist Lebensdauer geschmiert
und deshalb wartungsfrei.
9.3 Pflegehinweis
Alle medienberührenden Teile sind aus Edelstahl
bzw. Kunststoff gefertigt.
• Das Gerät muss nach jedem Gebrauch, besonders
nach dem Gebrauch von Salz, gründlich gereinigt
werden.
• Bei Verwendung eines Hochdruckreinigers zum
Reinigen, muss die Beleuchtungseinrichtung
geschützt werden.
• Trocknen sie das Gerät nach dem Reinigen.
• Nach der Reinigung sollten Sie insbesondere
die beweglichen Teile mit einem leichten, rost-
lösenden oder feuchtigkeitsverdrängenden Öl
(z. B. WD-40) pflegen.
• Der Reifenluftdruck muss in regelmäßigen
Abständen kontrolliert werden.
Der Sollwert beträgt 0,8 - 1,2 bar.
10. Stilllegung/
Dekommissionierung
1. Streutrichter entleeren.
2. Streuwagen in Einzelteile zerlegen.
3. Nach Materialbeschaffenheit sortieren.
4. Nach den örtlichen Bestimmungen entsorgen.
11. Ersatzteilliste
am Ende der Betriebsanleitung
12. Gewährleistung
Für die Funktion des Streuwagens, die Beständigkeit
des Materials und einwandfreie Verarbeitung
übernehmen wir Gewährleistung gemäß unseren
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind einzusehen unter
http://www.cemo.de/agb.html
Voraussetzung für die Gewährleistung ist die
genaue Beachtung der vorliegenden Betriebs- und
Wartungsanleitung und der geltenden Vorschriften
in allen Punkten.
Bei Modifikation des Streuwagens durch den Kunden
ohne Rücksprache mit dem Hersteller CEMO GmbH
erlischt der gesetzliche Gewährleistungsanspruch.
Die Firma ”CEMO GmbH” haftet auch nicht für
Schäden, die durch sachwidrigen Gebrauch ent-
standen sind.
D
11
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