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2017-12-08
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Robert Bosch GmbH
32 | EPS 708 | Außerbetriebnahme
de
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EPS 708 vom Stromnetz trennen.
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Prüföl aus dem Prüföltank ablassen.
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Schmieröl aus dem Schmieröltank ablassen.
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Kühlwasserzulauf absperren und trennen.
GEFAHR – Verletzungsgefahr durch unsach-
gemäßen Transport von EPS 708!
Beim unsachgemäßen Transport von EPS 708
besteht Verletzungsgefahr durch Herunterfal-
len oder Umkippen.
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Schwerpunkt des EPS 708 beachten.
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Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe
tragen.
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Nur geeignetes Transportmittel und He-
bezeug mit ausreichender Tragfähigkeit
verwenden.
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Transport und Aufstellung ist nur durch
Fachpersonal durchzuführen.
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Transportsicherungen einsetzen.
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Prüföl aus dem Prüföltank ablassen.
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Schmieröl aus dem Schmieröltank ablassen.
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Wasser vor dem Transport aus dem Kaltwassersatz
ablassen. Nach dem Transport sofort wieder mit
Wasser füllen (siehe Erstinbetriebnahme).
EPS 708, Zubehör und Verpackungen sollen
einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
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EPS 708 nicht in den Hausmüll werfen.
Nur für EU-Länder:
EPS 708 unterliegt der europäischen Richtli-
nie 2012/19/EU (WEEE).
Elektro- und Elektronik-Altgeräte einschließ-
lich Leitungen und Zubehör sowie Akkus und
Batterien müssen getrennt vom Hausmüll
entsorgt werden.
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Zur Entsorgung, die zu Verfügung stehen-
den Rückgabesysteme und Sammelsysteme
nutzen.
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Umweltschäden und eine Gefährdung der
persönlichen Gesundheit durch die ord-
nungsgemäße Entsorgung vermeiden.
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Prüföl nach ISO 4113 gehört zur Altölsammelkate-
gorie 1. In der Altölsammelkategorie 1 dürfen keine
Anteile artfremder Stoffe, z. B. Altöle einer anderen
Kategorie oder Benzin oder Diesel enthalten sein.
Die zugehörige Abfallschlüsselnummer entnehmen
Sie dem Sicherheitsdatenblatt des Prüföls.
7. Außerbetriebnahme
7.1
Vorübergehende Stilllegung
Bei längerem Nichtbenutzen:
7.2
Ortswechsel
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Bei Weitergabe von EPS 708 die im Lieferumfang vor-
handene Dokumentation vollständig mit übergeben.
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EPS 708 nur in Originalverpackung oder gleichwerti-
ger Verpackung transportieren.
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Hinweise zur Erstinbetriebnahme beachten.
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Elektrischen Anschluss trennen.
7.3
Entsorgung und Verschrottung
7.3.1
Wassergefährdende Stoffe
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Öle und Fette sowie ölhaltige und fetthaltige Abfälle
(z. B. Filter) sind wassergefährdende Stoffe.
1.
Wassergefährdende Stoffe nicht in die Kanalisation
gelangen lassen.
2.
Wassergefährdende Stoffe gemäß den geltenden
Vorschriften entsorgen.
7.3.2
EPS 708 und Zubehör
1.
EPS 708 vom Spannungsnetz trennen und Netzan-
schlussleitung entfernen.
2.
EPS 708 zerlegen, nach Material sortieren und ge-
mäß den geltenden Vorschriften entsorgen.
7.3.3
Kaltwassersatz
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Die Entsorgung des Kaltwassersatzes muss von spe-
zialisierten Kältetechnikern ausgeführt werden.
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Das im Kaltwassersatz enthaltene Kältemittel und
Schmieröl ist in Übereinstimmung mit den Vorschrif-
ten des jeweiligen Landes zu entsorgen.