DB-309-3
5
3
Anwendungsbereiche
Kältemittel
• HFKW-Kältemittel R404A, R507A, R134a
• HFCKW-Kältemittel R22
• NH
3
(spezielle NH
3
-Ausführung OA1954A-EX,
OA4188A-EX, OA9111A-EX, OA14111A-EX,
OA25112A-EX)
Öl
• für HFKW-Kältemittel: Polyol-Esteröl BSE170
• für R22: Alkylbenzol B100, Komplex-Esteröl B150SH
• für R717/NH
3
: KC68 (MO), SHC226E (PAO)
Einsatz anderer Schmierstoffe auf Anfrage.
3.1
Typschild
Die spezielle Druckbehälterausführung für den Einsatz
in Zone 1 und 2 entsprechend der ATEX-Kennzeich-
nung Ex II 2G Ex h IIB T4 Gb X, bzw. Ex II 2G Ex h IIC
T4 Gb X ist durch den Zusatz "EX" in der Typenbe-
zeichnung gekennzeichnet.
Abb. 2: ATEX-Typschild (Beispiel)
3.2
ATEX-Kennzeichnung
Ex II 2G Ex h IIC T4 Gb X
Ex
Richtlinie 2014/34/EU
II
Gerätegruppe
2
Gerätekategorie
G
Gas
h
Zündschutzart nichtelektrisches Gerät
IIC
Gasgruppe
T4
Temperaturklasse 135°C
Gb
Equipment Protection Level
X
Besondere Betriebsbedingungen
Für die Druckbehälter mit Standardlackierung und Mari-
nelackierung ohne Warnaufkleber bzgl. Elektrostatik
wird folgende Kennzeichnung vergeben:
Ex II 2G Ex h IIB T4 Gb X
Für die Druckbehälter mit Standardlackierung und Mari-
nelackierung mit Warnaufkleber bzgl. Elektrostatik oder
bei Verwendung einer elektrisch ableitfähigen Lackie-
rung wird folgende Kennzeichnung vergeben:
Ex II 2G Ex h IIC T4 Gb X
3.3
Zone bestimmen
Vor der Montage muss die Zone des explosionsgefähr-
deten Bereichs durch den Betreiber bestimmt und im
Explosionsschutzdokument festgehalten werden. Die
Eignung des Geräts für die ermittelte Zone muss fest-
gestellt werden.
GEFAHR
Explosionsgefahr durch elektrostatische Entla-
dung!
Bei Einsatz der Verdichter oder Druckbehälter in
Gasgruppe IIC dürfen diese nur in abgeschalte-
ten Zustand und in frei gemessener Atmosphäre
berührt werden.
Arbeiten niemals in einer explosionsfähigen At-
mosphäre durchführen.
Dies gilt für die Standard-, als auch für den Ma-
rinelackierung.
3.4
Aufstellungsort
Wenn der Verdichter oder Druckbehälter im Außenbe-
reich aufgestellt ist, müssen geeignete bauliche Maß-
nahmen ergriffen werden (z.B. Wetterschutz, Blitzablei-
ter), damit die Funktion der Kälteanlage und speziell
der Explosionsschutz durch äußere Einflüsse nicht be-
einträchtigt wird.
Die Kälteanlage darf nur in einer Temperatur zwischen
-20°C und +60°C aufgestellt werden! Die Oberflächen-
temperatur des Verdichters darf nicht unterhalb des
Taupunkts der Umgebung liegen!