Champion In Ground Trampoline
Haftpflicht
1.
Reklamationen in Bezug auf äußerlich wahrnehmbare Mängel und Defiziten an Produkten müssen spätestens
innerhalb von acht Tagen nach Lieferung stattfinden. Andernfalls verfällt diesbezüglich jeder Haftpflichtanspruch
des Käufers gegenüber BERG Toys.
2.
Reklamationen bezüglich äußerlich nicht sichtbarer Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nachdem sie
entdeckt wurden bzw. redlicher Weise hätten entdeckt werden können, jedoch spätestens innerhalb von drei
Monaten nach Lieferung stattfinden. Andernfalls verfällt diesbezüglich jeder Haftpflichtanspruch des Käufers
gegenüber BERG Toys.
3.
BERG Toys bürgt für die Güte der von ihr gelieferten Produkte in dem Sinne, dass wir garantieren, dass die
Produkte zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung den Anforderungen normaler Handelsqualität und den in der
evtl. mit dem Käufer abgeschlossenen Vereinbarung beschriebenen besonderen Spezifikationen entsprechen.
4.
BERG Toys ist nicht haftbar für Schäden, die durch eine unrechtmäßige Handlung von ihr und/oder Vorgesetzten
ihrer Arbeitnehmer verursacht wurden, für die BERG Toys aufgrund von Artikel § 6 Absatz 170 Bürgerliches
Gesetzbuch haftbar gemacht werden könnte, außer dieser Schaden wurde vorsätzlich oder durch eindeutige
Schuld von BERG Toys und/oder ihren Arbeitnehmern verursacht. Der Käufer entbindet BERG Toys von jeglicher
Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Vergütung jeglicher von diesen erlittenen Schäden infolge der Benutzung
der Produkte durch den Käufer und/oder dessen Arbeitnehmer oder durch Dritte. Im Falle von Mängeln wie
beschrieben in Artikel 1 und 2 ist BERG Toys in keiner Hinsicht haftbar für Schäden infolge von Unzulänglichkeiten
in der Befolgung ihrer Verpflichtungen in Hinsicht auf den Käufer, worunter die Verpflichtung zur Lieferung der
Güter, die dem Käufer und/oder seinen Arbeitnehmern geliefert wurden, wenn den Anforderungen in Artikel 1
bzw. 2 nachgekommen wurde, außer und wenn dieser Schaden vorsätzlich oder durch grobe Schuld von BERG
Toys und/oder ihren Arbeitnehmern verursacht wurde.
5.
Jegliche Haftung von BERG Toys für Betriebs-, Folge- und/oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
6.
Die Schadensvergütung für Produktmängel wird niemals den Rechnungswert des betreffenden Produktes
überschreiten.
7.
Jegliche Forderung gegenüber BERG Toys wird nach Ablauf eines Jahres nach Erhebung der Forderung ungültig.
8.
Alle Mittel, die BERG Toys aus den mit dem Käufer abgeschlossenen Vereinbarungen zur Abwehr von
Haftungsansprüchen zur Verfügung stehen, können auch von den Arbeitnehmern von BERG Toys gegen den
Käufer angewandt werden, als ob die Arbeitnehmer selbst eine Partei der Vereinbarung waren.
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