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BETRIEBSANWEISUNG
BTR-Nr. 0030
Betriebsanweisung
Stand:
Dezember
2010
18.12.2012
Geltungsbereich und Tätigkeiten
abgezeichnet
am:
10.12.2012
ANWENDUNGSBEREICH
Reifenauswuchtmaschine
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
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Gefahr durch Kippen oder Wegrutschen des Gerätes
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Gefahr durch sich lösenden Reifen
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Gefahr durch wegfliegenden Schmutz und Staubpartikel
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Gefahr durch lose herabhängende Kleidung oder lange Haare
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Stolpern und Stürzen
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Schwerhörigkeit durch gehörschädigenden Lärm
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Erkrankung der Wirbelsäule durch Heben und Tragen schwerer Lasten
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
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Für richtige Standsicherheit sorgen
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Persönliche Schutzausrüstung tragen: Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, -handschuhe,
Gehörschutz
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Schutzvorrichtung in Betrieb nehmen
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Richtige Aufnahme verwenden
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Rad vorher von Schmutz befreien (Nassreinigung, keine Druckluft verwenden!)
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Enganliegende Arbeitskleidung tragen, evtl. mit Klettverschluss an Ärmel und
Beinansatz
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Schutzkappe bei langen Haaren
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Wenn möglich, Transporthilfsmittel und Hubeinrichtungen verwenden und zu zweit
transportieren
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Auf ergonomische Arbeitsplatzgestaltung achten
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Wirbelsäulengerechtes Heben und Tragen
VERHALTEN BEI STÖRUNGEN UND IM GEFAHRFALL
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Bei erkennbaren Gefährdungen den Betrieb sofort einstellen,
Reifenauswuchtmaschine gegen irrtümliches Benutzen sichern bzw. sperren
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Festgestellte Mängel dem Verantwortlichen / Vorgesetzten melden
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Keine eigenmächtigen Provisorien an der Maschine durchführen!
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN – ERSTE HILFE
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Unfallstelle sichern.
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Erste Hilfe leisten
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Verständigen von Ersthelfer und Vorgesetzten
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Verletzten betreuen
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Lagerort Verbandskasten und Verbandbuch:
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NOTRUF:
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INSTANDHALTUNG, ENTSORGUNG
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Instandhaltungsarbeiten, durchgeführt von:
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Für die Entsorgung (zum Beispiel Altöl) ist zuständig: ________________