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Inbetriebnahme
Einbau und Betrieb von elektrischen Verriegelungen in Fluchtwegen unterliegen
bauaufsichtlichen Regelungen, deren Einhaltung vom Installierenden und vom
Betreiber sichergestellt werden müssen.
Vor der ersten Inbetriebnahme
1 Vor der ersten Inbetriebnahme eines elektrischen Fluchttürverriegelungssys-
tems muss der ordnungsgemäße Einbau aller Elemente und deren elektri-
scher Anschluss überprüft werden. Besondere Sorgfalt ist hierbei auf die
Elemente zur Freischaltung der Verriegelung im Gefahrenfall zu verwenden.
2 Lassen Sie den ordnungsgemäßen Einbau und die Funktionsfähigkeit der
elektrischen Fluchttürverriegelung durch einen Sachverständigen feststellen.
Automatisch Systemprüfung nach dem Einschalten
Nach dem Einschalten des Systems oder nach dem Wiedereinschalten der
Versorgungsspannung wird die Stellung des internen Notschalters sowie der
Zustand aller Steuereingänge automatisch abgefragt. Der daraus resultierende
Schaltzustand des Systems ist dann unmittelbar von den ermittelten Parametern
abhängig.
Wird nach dem Einschalten ein Alarm ausgelöst, muss die Alarmursache beseitigt
werden („Alarmursache ermitteln“, Seite 27).
Inbetriebnahme
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